Neues Vergaberecht im Kanton Zürich

Das Vergaberecht ist komplex. Die öffentliche Hand muss Aufträge ab einem gewissen Schwellenwert grundsätzlich öffentlich ausschreiben. Doch es gibt auch Ausnahmen. Die neue Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen IVöB ist im Kanton Zürich in Kraft seit 1. Oktober 2023. Diese bringt Neuerungen und Spielräume für die Submissionsteilnehmer. 

Mit dem Factsheet "Neues Vergaberecht" stellt der KGV seinen KMU die wichtigsten Fakten zum Thema Submission in einer kompakten Form zur Verfügung. Die wichtigsten Fragen aus KMU-Sicht werden im Papier beantwortet.