Bildungspolitik

Die berufliche Grund- und Weiterbildung stellt eine wesentliche Voraussetzung für einen wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort, Wohlstand und Vollbeschäftigung dar. Die Wirtschaft leistet hier durch ein nachfragegerechtes Angebot an Lehrstellen und Praktikumsplätzen einen zentralen Beitrag. Im Kampf um die Schulabgänger steht das duale Berufsbildungssystem in einem harten Wettbewerb mit den Gymnasien. Wegen der Sogwirkung der Gymnasien, der demographischen Delle bei den Jugendlichen im Berufswahlalter und aufgrund der teils mangelhaften Qualifikationen der Schulabgänger, wird es immer schwieriger, quantitativ und qualitativ genügenden Nachwuchs rekrutierten zu können.

Es ist deshalb wichtig, dass zur Erhaltung und Steigerung der Ausbildungsbereitschaft der Lehrbetriebe diese administrativ und finanziell spürbar entlastet werden.

Betriebe, die im Bereich der beruflichen Grundbildung Verantwortung übernehmen, sollen in anderen Bereichen Vorzüge geniessen, so z.B. bei der Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand.

Der Berufsbildungsfonds ist laufend einer Überprüfung zu unterziehen. Die Administrativkosten sind so tief wie möglich zu halten. Die Verwendung der Fondsgelder hat konsequent zugunsten der ausbildenden Betriebe zu erfolgen.

Die Berufsmaturität ist geeignet, die Attraktivität der Berufslehre weiter zu steigern. Gezielte Massnahmen zur Förderung dieses Ausbildungsweges sind erwünscht. Andererseits ist die Quote der Mittelschüler nicht weiter zu steigern, um den qualifizierten beruflichen Nachwuchs auch künftig zu sichern.

Die berufsorientierte Weiterbildung und die höhere Berufsbildung werden von den staatlich finanzierten Fachhochschulen zunehmend bedrängt. Durch die starke Unterstützung der öffentlichen Hand verfügen die Fachhochschulen über bessere Wettbewerbsvoraussetzungen. Die Fachhochschulen drängen zudem immer weiter in den Markt der Weiterbildung.

Der KGV setzt sich ein, dass der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung (Tertiär B und Tertiär A) anerkannt wird.

Der KGV fordert, dass die Behandlung der höheren Berufsbildung (Tertiär B) in finanzieller Hinsicht der akademischen Bildung (Tertiär A) angenähert wird.

Der KGV setzt sich ein, dass in der höheren Berufsbildung die Studiengänge und Abschlüsse der Höheren Fachschulen und diejenigen der Berufs- und Höheren Fachprüfungen weiterhin finanziell gleich behandelt werden.

Der KGV fordert, dass die Fachhochschulen eine klar definierte Leistung zu erbringen haben – und nicht mit praktisch identischen Studiengängen die Bildungsgänge der höheren Fachschulen und die Vorbereitungskurse konkurrenzieren.