Nein zur schädlichen Steuerinitiative am 25. September

Die Initiative der AL zielt auf Milliardäre («Lex Martullo, Blocher, Frey») trifft jedoch Unternehmer aller Unternehmensgrössen. Gerade bei vielen KMU sind die Inhaberinnen und Inhaber sog. Grossaktionäre. Höhere Steuern reduzieren den Profit und damit die Bereitschaft, in Zürcher Unternehmen zu investieren. Investitionen sind die Grundlage für Arbeitsplätze, Wohlstand, Innovation, usw.

Der KGV empfiehlt ein klares Nein zur schädlichen Steuerinitiative.

Heute gilt im Kanton Zürich, dass Dividenden, Gewinnanteile, Liquidationsüberschüsse und geldwerte Vorteile aus Aktien, Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaftsanteilen und Partizipationsscheinen (einschliesslich Gratisaktien, Gratisnennwerterhöhungen und dergleichen) im Umfang von 50 Prozent steuerbar sind, wenn diese Beteiligungsrechte mindestens 10 Prozent des Grund- oder Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft darstellen.

Die Volksinitiative der AL verlangt eine Erhöhung des Teilbesteuerungssatzes für qualifizierte Beteiligungen im Privatvermögen und im Geschäftsvermögen von 50% auf 70%. Dies führt zu einer höheren steuerlichen Belastung der Einkünfte aus qualifizierten Beteiligungen.

Die Erhöhung der Teilbesteuerungssätze gemäss Volksinitiative hätte zur Folge, dass die Steuerbelastung durch Gewinnsteuer und Einkommenssteuer bei ausgeschütteten Gewinnen aus qualifizierten Beteiligungen um 7 Prozent erhöht würde. Die Steuerbelastung wäre demzufolge höher als vor der Senkung des Gewinnsteuersatzes von 8 Prozent auf 7 Prozent durch das Ja zur Steuervorlage 17.

Die von der Volksinitiative verlangte Erhöhung des Teilbesteuerungssatzes von 50% auf 70% würde nach einer Schätzung des kantonalen Steueramtes zu einer Erhöhung der Einkommenssteuererträge für den Kanton von rund 40 Mio. Franken führen. Mehrerträge in der gleichen Grössenordnung (rund 40 Mio. Franken) wären bei den Einkommenssteuern der Gemeinden zu erwarten.

Hohe Betroffenheit für KMU

Von der Initiative wären steuerpflichtige Innhaberinnen und Inhaber von KMU stark betroffen. Neben der direkten KMU-Betroffenheit würde die Initiative auch die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes weiter schwächen. Insbesondere auch gegenüber den Nachbarkantonen.

Mit der Annahme der Initiative würde die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Zürich zusätzlich leiden. Denn die allermeisten Nachbarkantone haben einen Teilbesteuerungssatz von unter 70 Prozent (Schaffhausen, Thurgau haben 60%), die Mehrheit gar 50 Prozent (Schwyz, Zug, Aargau). Die Initiative könnte zu einer Abwanderung von Unternehmen führen und würde die Neuansiedlung von Unternehmen bremsen. Mit der Mehrbelastung wäre die Steuerbelastung für Unternehmen im Kanton Zürich sogar höher als vor der Gesetzesänderung durch die SV 17. Der Kanton Zürich und die Gemeinden sind nicht auf Mehrerträge angewiesen. Sie konnten in den letzten Jahren stehts Überschüsse ausweisen.