Rechnung 2021: Ein Überschuss, der Folgen haben muss

Steuern dienen dazu, dass der Staat seine ihm aufgetragenen Aufgaben erfüllen kann. Hierzu leisten steuerpflichtige natürliche und juristische Personen ihren Beitrag in Form von Steuern. Mit Ertragsüberschüssen von 758 Millionen Franken im Jahr 2021, 499 Millionen Franken im Jahr 2020, 566 Millionen Franken im Jahr 2019, 548 Millionen im Jahr 2018, 367 Millionen Franken im Jahr 2017 ist längst eine Schwelle erreicht, bei welcher die Verhältnissmässigkeit der Steuern im Kanton Zürich nicht mehr gegeben ist. Die hohen Überschüsse wurden in Vergangenheit oft Sondereffekten zugeschrieben. Durch die Regelmässigkeit haben sich diese Sondereffekte in den letzten Jahren zu wiederkehrenden Einnahmen entwickelt, welche planbar sind.

Wäre der Kanton Zürich ein Unternehmen, wären diese Finanzzahlen hocherfreulich. Ein Staatshaushalt hingegen, welcher in den letzten 5 Jahren konstant Überschüsse – von total mehr als 2,7 Milliarden Franken – auswies, sendet falsche Signale aus. Statt Überschüsse in Form von Steuersenkungen an die steuerzahlende Bevölkerung und die Wirtschaft zurückzugeben, werden mit der Vermögensbildung unnötige Begehrlichkeiten geweckt.

Die Wirtschaft steht vor zunehmenden Herausforderungen: Durch die Lieferengpässe und die höheren Energie- und Rohstoffpreise wird die Produktion verteuert. Dies hat direkte Auswirkungen auf den Konsum. Höhere Preise sorgen dafür, dass sich die Gesellschaft künftig weniger leisten kann. Mit einer tieferen Steuerbelastung kann dieser Entwicklung entgegengewirkt werden.

Während die Nachbarkantone die Steuern spürbar gesenkt haben, wird der Kanton Zürich bei der steuerlichen Attraktivität zunehmend abgehängt. Der KGV fordert vom Regierungsrat und dem Kantonsrat eine Abkehr der zu konservativen Steuerpolitik, die zu Lasten der Steuerzahlenden geht. Eine weitergehende steuerliche Entlastung der Privatpersonen und der Unternehmen verbunden mit einer griffigen Steuerstrategie ist für den Kanton Zürich unabdingbar.