Corona: Auftakt zu 4. Runde im Härtefallprogramm / Schutzschirm für Grossveranstaltungen

Als «Härtefall im Härtefall» gelten neu auch kleinere Unternehmen mit einem Umsatz bis zu 5 Millionen Franken, wenn dieser pandemiebedingt um mindestens 70 Prozent zurückgegangen ist. In solchen Fällen liegt die Höchstgrenze für nicht rückzahlbare Beiträge neu bei 30 statt wie bisher bei 20 Prozent des Referenzumsatzes (mit einem Maximum von 1,5 statt wie bisher 1 Million Franken). Die Unternehmen können ihre Gesuche voraussichtlich ab September einreichen. Berücksichtigt werden nur Firmen, die in den vorangehenden Runden einen Antrag gestellt haben; neue Gesuchsteller werden nicht aufgenommen. Ausserdem müssen die Unternehmen neu ihre Fixkosten offen legen und mit Beleg nachweisen. Die Finanzierung erfolgt zu 70 Prozent durch den Bund und zu 30 Prozent durch den Kanton. Der Verpflichtungskredit, wie ihn der Kantonsrat im März gutgeheissen hat, reicht hierfür aus, sodass keine weiteren Mittel bewilligt werden müssen.

Aus der Bundesratsreserve erhält der Kanton Zürich rund 60 Millionen Franken. Da der Bund keine Vorgaben zur Verteilung dieses Geldes gemacht hat, wird der Kanton Zürich ein eigenes Gesetz schaffen müssen. Der Regierungsrat hat die Finanzdirektion beauftragt, einen Entwurf auszuarbeiten, und er wird dem Kantonsrat beantragen, das Gesetz für dringlich zu erklären. Es richtet sich an Zürcher Gastrounternehmen, die zahlreiche Betriebe auch ausserhalb des Kantons führen und die aufgrund ihrer Firmenstruktur als einziges Unternehmen bisher durch den Höchstbeitrag der Covid-19-Härtefall benachteiligt wurden. Gemäss dem kantonalen Staatsbeitragsgesetz werden sie ihre nicht durch Umsatz gedeckten Kosten nachweisen müssen.

Weitere Infos an: https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus/unternehmen-und-selbstaendige/unterstuetzung-und-finanzhilfen.html

 

Grossveranstalter im Kanton Zürich können Antrag für Schutzschirm einreichen


Seit dem Freitag, 16. Juli, können Organisatoren von Publikumsanlässen von überkantonaler Bedeutung für Veranstaltungen im Kanton Zürich beim Amt für Wirtschaft und Arbeit Gesuche für den Schutzschirm stellen. Die Zusicherungen sind an Bedingungen geknüpft und stehen unter Vorbehalt der Rechtskraft des Kantonsratsbeschlusses.

Nachdem der Kantonsrat am 21. Juni 2021 den Kredit von 30 Mio. Franken für den Kantonsbeitrag bewilligt hat, können ab sofort Gesuche von Veranstaltern um Aufnahme unter den Schutzschirm für Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung beim Amt für Wirtschaft und Arbeit eingereicht werden. Die Einreichung der Gesuche erfolgt per E-Mail an schutzschirm.awa@vd.zh.ch. Die Zusicherungen stehen unter dem Vorbehalt der Rechtkraft des Kantonsratsbeschlusses, die frühestens nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist am 2. September 2021 eintritt.

Voraussetzungen für die Aufnahme unter den Schutzschirm
Veranstalter können für Publikumsanlässe, die aufgrund von behördlichen Covid-19-Massnahmen abgesagt, verschoben oder stark eingeschränkt werden, wirtschaftliche Unterstützung von Bund und Kanton erhalten. Der Schutzschirm gilt für überkantonale Grossveranstaltungen mit mehr als 1’000 Teilnehmenden pro Tag, die im Kanton Zürich stattfinden und zwischen dem 2. September 2021 und dem 30. April 2022 durchgeführt werden. Veranstalter tragen eine Franchise von 5’000 Franken und einen Selbstbehalt von 10 Prozent der ungedeckten Kosten. Unter zh.ch/schutzschirm finden sich alle weiteren Informationen und Voraussetzungen.