Zu zögerlicher Ausweg aus der Pandemie

Der KGV ist überzeugt, dass unter der Einhaltung der Logik des gezielten Schutzes die Aufhebung aller Einschränkungen per sofort möglich wäre. Die breitangelegten Impf- und Testprogramme, Contacttracing und der konsequenten Anwendung von Schutzkonzepten reichen als Massnahmen aus, um den günstigen Verlauf der Pandemie weiterführen zu können. Die KMU in den von den Massnahmen betroffenen Branchen sind nach wie vor bereit, unter Einhaltung der bewährten Schutzkonzepte ihren Beitrag zur Pandemiebekämpfung zu leisten. Dass die Lockerungen erst per 31. Mai vorgesehen sind, ist ein grosses Versäumnis.

Mit der Anpassung der Homeoffice-Pflicht sieht der Bundesrat eine wichtige Änderung für die Wirtschaft vor, welche überfällig war. Dass die Aufhebung nun mit einer Testpflicht verknüpft werden soll, lehnt der KGV hingegen ab. Eine Empfehlung hätte hier gereicht, da Betriebstestungen gerade für Kleinst- und Kleinunternehmen oft nur schwer umsetzbar sind bzw. Kantone diese aktuell gar nicht vorsehen. Die Homeoffice-Pflicht muss umgehend aufgehoben werden.

Restart für Zürcher Tourismus dringend nötig

Erleichterungen bei der Reisequarantäne sind gemäss den Plänen des Bundesrates nun endlich vorgesehen. Geimpfte Personen sollen ohne Quarantäne in die Schweiz einreisen dürfen. Aus Sicht des KGV braucht es auch hier weitere Lockerungen. Beispielsweise bei den einschränkenden Bestimmungen für alle Reisende aus Ländern, welche ein ähnliche Ansteckungsrisikos wie die Schweiz aufweisen. Ein sofortiger Tourismus-Restart ist für den Kanton Zürich von grosser Wichtigkeit.

Der KGV begrüsst die Erhöhung der Höchstdauer der Kurzarbeitsentschädigung. Dies erleichtert betroffenen Betrieben den Übergang aus der Lockdown-Phase in einen geordneten Betrieb im Sommer.