Bundesrat mit wenig Kompromissbereitschaft – Entschädigungen für KMU müssen nun angepasst werden

Ab dem 1. März 2021 dürfen Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen, ebenso die Aussenbereiche von Zoos, botanischen Gärten sowie Sport- und Freizeitanlagen. Zu diesen Öffnungsschritten ist der Bundesrat bereit. Bei allen anderen vom Lockdown betroffenen Branchen zeigt sich die Landesregierung wenig kompromissbereit. Die Stimmen aus der KMU-Wirtschaft, von Verbänden und vielen Kantonen für weitergehende Öffnungen werden nicht gehört, ja grösstenteils ignoriert. Für den KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich (KGV) sind der vom Bundesrat skizzierte Öffnungs-Weg und die eingeschlagene Null-Risikostrategie nicht tragbar. So fehlen ganzen Branchen (bspw. Gastronomie und Fitness) nach wie vor jegliche Perspektiven.

Härtefall-Bestimmungen müssen angepasst werden

Je länger die Lockdown-Massnahmen für die einzelnen betroffenen Branchen andauern, desto ungenügender sind die bisher vorgesehenen Härtefall-Entschädigungen. Die heutigen Härtefall-Bestimmungen reichen nicht aus, um die betroffenen Unternehmen angemessen für ihre Ausfälle zu entschädigen. Die Anforderungen für den Erhalt von Härtefall-Geldern müssen nun klar gesenkt, die bisherigen Höchstgrenzen für nicht rückzahlbare Beiträge deutlich erhöht werden. Weiter müssen zwingend auch neugegründete Unternehmen nach dem 1. März 2020 berücksichtigt werden und Unternehmen, die bisher nicht ausreichend die geforderten Umsatzzahlen vorweisen können, da diese genauso durch die staatlichen Massnahmen betroffen sind.

Forderung: Griffiges Testregime mit Massentests auch im Kanton Zürich

Die Zeit des Zögerns ist nun vorbei: Bund und Kanton sind gefordert, alles dafür zu unternehmen, dass der Öffnungs-Fahrplan beschleunigt werden kann. Statt weiter einseitige Massnahmen gegen die Wirtschaft aufrecht zu erhalten, welche sich vielfach als willkürlich herausgestellt haben, muss der Staat endlich vernünftige Instrumente zur epidemiologischen Kontrolle vorantreiben. Der KGV ruft die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich auf, aktiv zu werden und in den nächsten Tagen ein griffiges Testregime mit Massentests hochzufahren, um die Ansteckungen weiter einzudämmen. Die KMU-Wirtschaft kann es sich nicht leisten, darauf zu hoffen, dass die geplante Impfaktion irgendwann endlich ins Rollen kommt. Der Kanton Graubünden hat es mit Erfolg vorgemacht, Zürich sollte folgen.