Vorschlag des Bundesrates: Lockerungen für KMU-Wirtschaft viel zu zaghaft

«Wir befinden uns noch vor der Explosion der Fallzahlen», prognostizierte BR Berset am 13. Januar 2021 und begründete so die Lockdown-Massnahmen gegen grosse Teile der KMU Wirtschaft. Seither haben sich sowohl die generellen Fallzahlen wie auch die Hospitalisierungen in den Spitälern erfreulich entwickelt und sie haben stark abgenommen. Mit dem heutigen Entscheid baut der Bundesrat einen unnötigen Sicherheitspuffer ein, welchen der KGV nicht nachvollziehen kann und die Lage der bereits hart getroffenen KMU zusätzlich verschlechtern wird.

Aus Sicht des KGV ist es nicht zulässig, alleine aufgrund von möglichen Bedrohungen die Gewerbefreiheit massiv einzuschränken und so Existenzen zu gefährden. Der Staat darf nicht auf Vorrat Teile der Wirtschaft lahmlegen. Die Öffnungs-Strategie des Bundesrates ist zu zaghaft und insgesamt nach wie vor zu wirtschaftsfeindlich. Noch immer konnte der Bundesrat bspw. den Beweis nicht liefern, dass es sich beim Detailhandel, der Gastronomie und den Fitness- und Sportbetrieben um Ansteckungsherde handelt. Dabei haben KMU bewiesen, dass ihre Schutzkonzepte funktionieren und diese konsequent umgesetzt werden. Dass der Bundesrat weitere Öffnungsentscheide an Richtwerte wie den R-Wert knüpft, welcher sich in Vergangenheit als gelinde gesagt unpräzise herausgestellt hat, verheisst nichts Gutes.

Weiterhin unterlässt es der Bundesrat, Wirtschaft und Bevölkerung transparent und ehrlich zu informieren. Er folgt seinen Experten, welche in den vergangenen Monaten die Lage vielfach falsch einschätzten, anstatt einen gesamtheitlichen Entscheid zu treffen, welcher die Wirtschaft von den Lockdown-Ketten befreit und endlich die Risikogruppen durch gezielte Massentests und ein beschleunigtes Impfprogramm adäquat schützt.

Die Ankündigung zur Aufstockung bzw. Ausdehnung der Entschädigung via Härtefallgelder kann die betroffenen KMU punktuell vor dem Schlimmsten bewahren. Doch in der Praxis reichen die Beiträge vielfach bei weitem nicht aus. Den KMU bringen die Härtefallgelder keinen anständigen Ersatz für die entgangenen Einnahmen. Investitionen dürften auf Jahre hinausgeschoben, der Wachstum von Betrieben stark gehemmt werden.

Der KGV fordert nach wie vor die Öffnung der gesamten KMU-Wirtschaft per 1. März 2021. Der Regierungsrat des Kantons Zürich steht nun in der Pflicht, den Vorschlägen des Bundesrats entschieden entgegenzutreten und dies auch öffentlich zu kommunizieren. Es braucht endlich ein nachvollziehbares Vorgehen und verstärkte Bemühungen der Behörden, sonst bleibt der wirtschaftliche Schaden weiter praktisch alleine bei den KMU hängen.