Härtefall-Programm im Kanton Zürich - Wichtigste Punkte

Ab dem Dienstag, 19. Januar 2021 wird die Finanzdirektion des Kantons Zürich die Gesuchsbearbeitung der ersten Zuteilungsrunde in Angriff nehmen. Einschliesslich des Bundesbeitrags stehen danach in der 1. Zuteilungsrunde 261 Millionen Franken für Härtefallhilfen zur Verfügung:

 

Wichtigste Kriterien für mögliche Betriebe (1. Zuteilungsrunde)

  • Das Unternehmen wurde vor dem 1. März 2020 ins Handelsregister eingetragen oder vor dem 1. März 2020 gegründet.
  • Der Geschäftssitz des Unternehmens befand sich am 1. Oktober 2020  im Kanton Zürich.
  • Das Unternehmen übt im Kanton Zürich eine Geschäftstätigkeit aus oder beschäftigt eigenes Personal und die Lohnkosten fallen überwiegend in der Schweiz an.
  • Der Umsatz betrug im Durchschnitt der Jahre 2018 und 2019 mindestens 50'000 Franken.
  • Der Umsatz lag 2020 unter 50 Prozent des Durchschnitts von 2018 und 2019. In den Umsatz einzurechnen sind Entschädigungen aus Kurzarbeit und Erwerbsersatz.
  • Das Unternehmen muss nachvollziehbar darlegen, dass der Umsatzrückgang vollumfänglich direkt auf Massnahmen der Schweizer Behörden in Zusammenhang mit Covid-19 zurückzuführen ist.
  • Aus dem Umsatzrückgang resultiert am Jahresende ein Anteil an Fixkosten, der die Überlebensfähigkeit des Unternehmens gefährdet
  • Das Unternehmen war zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2019 nicht überschuldet.
  • Es befand sich am 15. März 2020 nicht in einem Betreibungsverfahren für Sozialversicherungsbeiträge.
  • Es befindet sich zum Zeitpunkt der Gesucheinreichung nicht in einem Konkursverfahren oder in Liquidation und kann seine Überlebensfähigkeit glaubhaft aufzeigen.
  • Das Unternehmen hat keinen Anspruch auf andere branchenspezifische Covid-19-Finanzhilfen des Bundes (ohne Kurzarbeitsentschädigung, Erwerbsersatz und Kredite gemäss Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung und Covid-19 Solidarbürgschaftsgesetz), ausser es kann eine klar abgetrennte Spartenrechnung vorlegen.

 Maximale Beiträge

  • Darlehen: maximal 25 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes 2018 und 2019 (maximal 500'000 Franken)
  • Nicht rückzahlbare Beiträge (à fonds perdu): maximal 10 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes 2018 und 2019 (maximal 400’000 Franken)
  • Es können gleichzeitig Darlehen und nicht rückzahlbare Beiträge beantragt werden
  • Insgesamt maximal 25 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes 2018 und 2019

Die Gesuchseingabe und weitere Informationen erfolgt über folgende Seite: www.zh.ch/haertefall

Die Gesuchseingabe wird nur online möglich sein, kein Papierweg.

Frühestmögliche Auszahlung der ersten Zuteilungsrunde am 15. Februar 2021 (nach Ablauf der gesetzlichen 60-tägigen Referendumsfrist)

 

2. Zuteilungsrunde

Im Anschluss an die 1. Zuteilungsrunde folgt die 2. Zuteilungsrunde. Für diese stehen voraussichtlich 500 Mio. Franken zur Verfügung.

Kriterien

  • 40 behördlich verfügte Schliessungstage seit 1.11.2020 (ohne Umsatznachweis)
  • oder 40 Prozent Umsatzverlust, neu auch letzte 12 Monate statt Kalenderjahr
  • Obergrenze nicht rückzahlbare Beträge neu 20 % des Umsatzes (bisher 10%)

Voraussichtlicher Zeitplan

  • Der Kantonsrat wird voraussichtlich im Januar über die 2. Zuteilungsrunde entscheiden
  • Gesuche für die 2. Runde können ab 01. Februar eingereicht werden und werden unmittelbar im Anschluss an die 1. Zuteilungsrunde bearbeitet.
  • Die Auszahlung der Beiträge erfolgt im März 2021

 

Gemäss Finanzdirektion können sich Unternehmen, welche die Kriterien der 1. Zuteilungsrunde erfüllen, sowohl für die 1. wie auch für die 2. Zuteilungsrunde anmelden. Die erhalten Beträge der 1. Runde dürften der 2. Runde angerechnet werden.

 

Sofern die Kriterien für beide Runden erfüllt sind, sollten die betroffenen Unternehmen an beiden Zuteilungsrunden teilnehmen. Daraus entstehen keine Nachteile für die 2. Runde oder weitere Runden.