Nach Bundesratsentscheid: Weiterhin keine Perspektive für die betroffenen KMU

Statt endlich die Risikogruppen konsequent zu schützen und die Impfungen voranzutreiben, sollen nun die Massnahmen gegen die Wirtschaft voraussichtlich um fünf Wochen bis Ende Februar verlängert werden, welche im In- und Ausland kaum Wirkung bei der Reduktion der Fallzahlen erzielt haben. Dieser folgenschwere Entscheid dürfte am 13. Januar nur Formsache sein und bestätigt werden. Die Corona-Krise wird so weiterhin einseitig auf dem Buckel der KMU-Wirtschaft ausgetragen werden.

Besorgniserregend ist, in welcher Gleichgültigkeit Bundesrat Berset die existenzbedrohende Verlängerung der Massnahmen für die KMU-Wirtschaft ankündigte, ohne den Betroffenen dabei eine wirtschaftliche und finanzielle Perspektive aufzeigen zu können. Dabei steht der Bundesrat in der Pflicht, allen betroffenen Unternehmen unkomplizierte finanzielle Soforthilfe zu gewähren. Während in vielen Kantonen bereits Härtefall-Gelder fliessen, geht es in anderen Kantonen eindeutig zu langsam vorwärts.

Die angespannte Lage spitzt sich auch im Kanton Zürich für viele KMU zu. Es ist für den KGV völlig unverständlich, dass die Hürden für Härtefallgelder im Kanton Zürich mit 50 Prozent Umsatzeinbussen höher gelegt wurden, als vom Bund vorgegeben. Die Zürcher Politik muss diesen folgenschweren Entscheid umgehend korrigieren und die Hürden senken. Der Kanton Aargau hat vorgemacht, dass es auch wirtschaftsfreundlich geht. So hat dieser die Hürden für Härtefallgelder auf eine Umsatzeinbusse von 25 Prozent gesetzt und zudem ein vereinfachtes Antrags- und Bewilligungsverfahren für Unternehmen mit einem Umsatz bis 200'000 Franken beschlossen.