Kriterien und Fahrplan Härtefallprogramm im Kanton Zürich

Nach Ablauf der 60-tägigen Referendumsfrist wird der Beschluss des Kantonsrates rechtskräftig.

Einschliesslich des Bundesbeitrags stehen danach voraussichtlich rund 261 Mio. Franken für Härtefallhilfen zur Verfügung. Das Härtefallprogramm soll nahtlos an die kantonale Kreditausfallgarantie anschliessen, welche die Finanzdirektion bis Ende März 2021 verlängert hat.

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Kriterien für mögliche Beiträge

  • Das Unternehmen wurde vor dem 1. März 2020 ins Handelsregister eingetragen oder vor dem 1. März 2020 gegründet
  • Der Geschäftssitz des Unternehmens befand sich am 1. Oktober 2020  im Kanton Zürich
  • Umsatz im Durchschnitt der Jahre 2018 und 2019 mindestens 50'000 Franken
  • Umsatz 2020 unter 50 Prozent des Durchschnitts von 2018 und 2019. In den Umsatz einzurechnen sind Entschädigungen aus Kurzarbeit und Erwerbsersatz.
  • Die Lohnkosten fallen überwiegend in der Schweiz an
  • Darlehen: maximal 25 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes 2018 und 2019 (max. 500'000 Franken)
  • A-fonds-perdu: maximal 10 Prozent durchschnittlichen Jahresumsatzes 2018 und 2019 (max. 400’000 Franken)

Die Unternehmen müssen zudem nachvollziehbar darlegen, dass der Umsatzrückgang vollumfänglich direkt auf Massnahmen der Schweizer Behörden in Zusammenhang mit Covid-19 zurückzuführen ist.

Weitere Kriterien ergeben sich aus dem Kantonsratsbeschluss zur Vorlage Nr. 5663a sowie aus der Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes. 

Zudem erstellt der Kanton ein Konzept zur Verhinderung von Missbrauch, und die Unternehmen sind zur vollständigen Offenlegung der benötigten Daten verpflichtet. 

Voraussichtlicher Zeitplan Kanton Zürich 

Nach heutiger Planung können Gesuche ab dem 1. Februar 2021 eingereicht werden, und die Auszahlung erfolgt ab Mitte März. Alle beteiligten Stellen sind sich der Situation sehr bewusst, in denen sich betroffene Unternehmen befinden, und arbeiten nach Kräften an einer Beschleunigung dieser Planung. 

 

Wichtig: Sobald die Details bekannt sind, wird der KGV seine Mitglieder umgehend informieren.