Nach dem Entscheid des Bundesrates: Der KGV warnt vor weitergehenden kantonalen Massnahmen

Der KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich (KGV) nimmt die Massnahmen des Bundesrats, die dazu dienen sollen, der Ausbreitung des Corona-Virus Einhalt zu gebieten, zur Kenntnis. Bemühungen, welche einen zweiten Lockdown verhindern, werden vom KGV begrüsst. Diese sollten jedoch die Unternehmen bei der Ausübung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit nicht einschränken.

Die einschneidenden Massnahmen, u.a. Einschränkungen für private Veranstaltungen, keine öffentlichen Versammlungen von mehr als 15 Personen, ausgeweitete Maskenpflicht etc., sollten nun mit einem Monitoring seitens Kanton kontrolliert werden, um feststellen zu können, ob diese greifen. Der KGV ruft den Regierungsrat des Kantons Zürich auf, keine weitergehenden Massnahmen zu beschliessen.

Grossanlässe im Kanton Zürich verfügen über bewilligte Schutzkonzepte, welche bisher tadellos eingehalten worden sind. Es wäre eine unnötige Panikreaktion seitens der Zürcher Behörden, wenn diese Anlässe nun verboten würden. Hunderte KMU sind Zulieferer von Grossanlässen. Mit einem Verbot von Grossanlässen würden den KMU unnötig weitere Hürden in den Weg gestellt.

Für die KMU-Wirtschaft ist Planungssicherheit aktuell eine besonders wichtige Voraussetzung, um wirtschaftlich einigermassen über die Runden zu kommen. Hierzu braucht es Entscheide der Behörden, welche nachvollziehbar sind und nicht ständig durch Kurzschlusshandlungen angepasst werden.