Umsetzung der Maskentragpflicht in Innenräumen von Einkaufsläden, Einkaufszentren und Märkten

In den Innenräumen von Einkaufsläden, Einkaufszentren und Märkten im Kanton Zürich muss ab dem Donnerstag, 27. August 2020 eine Gesichtsmaske getragen werden.

Die generelle Maskentragpflicht gilt nicht für

– Kinder bis zum Alter von 12 Jahren,
– Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen, insbesondere medizinischen Gründen keine Gesichtsmasken tragen können,
– das Personal des von der Maskentragpflicht betroffenen Betriebes, sofern es durch eine physische Abtrennung (z.B. Plexiglasscheibe) geschützt ist.