Regierungsrat beschliesst weitere Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie

Die beschlossenen Massnahmen gelten ab Donnerstag, 27. August und sind vorerst bis auf den 30. September 2020 begrenzt.

 

Auflagen für Gastronomiebetriebe

Gastronomiebetriebe müssen die Kontaktdaten ihrer Gäste erheben. Bei Familien oder anderen Gruppen mit untereinander bekannten Personen genügt die Erhebung der Kontaktdaten einer Person dieser Gruppe.

Erhoben werden Name, Vorname, Postleitzahl, Mobiltelefonnummer, E-Mail-Adresse und die Zeit des Eintritts in den und des Austritts aus dem Gastronomiebetrieb.

In Innenräumen von Gastronomiebetrieben inkl. Bars, in denen die Konsumation nicht ausschliesslich sitzend erfolgt, sowie von Diskotheken, Clubs und Tanzlokalen dürfen pro Innenbereich gleichzeitig höchstens 100 Personen anwesend sein. Im gesamten Innen- und Aussenbereich eines solchen Betriebs dürfen gleichzeitig höchstens 300 Personen anwesend sein. Die Aussenbereiche müssen klar erkennbar und abgegrenzt sein.

 

Auflagen für Veranstaltungen

Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 100 Personen und Veranstaltungen in Innen- und Aussenräumen mit insgesamt mehr als 300 Personen dürfen nur durchgeführt werden, wenn ein Schutzkonzept vorliegt, der erforderliche Abstand (1.5 Meter) eingehalten werden kann oder Gesichtsmasken getragen werden.