Anpassungen bei der Kurzarbeit

Ab dem 1. September 2020 entfällt die Mehrheit der ausserordentlichen Massnahmen (Ausweitung der Anspruchsgruppen, zusätzliche finanzielle Entlastung der Unternehmen) und es erfolgt eine Rückkehr zum ursprünglichen System der Kurzarbeitsentschädigung.

Angesichts der aussergewöhnlich hohen Anzahl zu bearbeitenden Voranmeldungen und Abrechnungen im Monat August sollen die summarischen Verfahren im Rahmen der Kurzarbeitsentschädigungen über den 31. August 2020 hinaus weitergeführt werden. Die Anmeldungen und Auszahlungen werden somit nicht für jeden Angestellten einzeln geprüft und ausgewiesen, sondern summarisch für den Gesamtbetrieb.

Weiter wichtig ist:

• Die Voranmeldefrist von 10 Tagen gilt wieder

• Ab dem 1. September 2020 gilt neu eine Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von 18 Monaten (statt 12 Monaten).

www.arbeit.swiss gibt eine gute allgemeine Übersicht zum Thema Kurzarbeit und informiert über aktuelle Veränderungen.

Anmeldungen zur Kurzarbeit und weitere Informationen für den Kanton Zürich sind hier zu finden:  www.zh.ch/kurzarbeit-corona