Abstimmung vom 17. Mai: KGV gibt Stimmfreigabe zur «Begrenzungsinitiative» bekannt

Eidgenössische Vorlagen

Dank der Personenfreizügigkeit können Wirtschaft und KMU benötigte Fachkräfte aus dem EU-Pool rekrutieren, welche der inländische Arbeitsmarkt aktuell nicht hergibt. Da der Fachkräftemangel in gewissen Branchen akut ist, sorgt die Personenfreizügigkeit dafür, dass dieser gelindert werden kann. Gleichzeitig ist die Personenfreizügigkeit für eine Zuwanderung verantwortlich, welche weit über die benötigten Fachkräfte hinaus geht. Die Zuwanderung von unqualifiziertem Personal bringt negative Begleiterscheinungen im Arbeitsmarkt mit sich, belastet die Sozialwerke überdurchschnittlich und sorgt dafür, dass die bestehende Infrastruktur in den Ballungsgebieten in Stosszeiten stark beansprucht wird. Diese negativen Begleiterscheinungen belasten die KMU und die Gewerbebetriebe. Der Vorstand des KGV hat eine Güterabwägung vorgenommen und festgestellt, dass es stichhaltige Argumente für und gegen die «Begrenzungsinitiative» gibt. Bei der Abstimmung zur Parolenfassung wurde dann auch Stimmengleichheit festgestellt. Deshalb lautet die Parole des KGV zu diesem Geschäft: Stimmfreigabe.

Abschliessend kann festgehalten werden, dass die branchenbedingte akute Knappheit an Fachkräften vom Vorstand des KGV nicht in Frage gestellt wird. Einzig bei der Frage nach den Mitteln, wie diesem griffig begegnet werden soll, sind die Meinungen unterschiedlich.

Die Vorlage «Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten» sorgt für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und fördert den schnellen Wiedereinstig von gut ausgebildeten Frauen in die Arbeitswelt. Der KGV betrachtet die höheren Abzugsmöglichkeiten bei den Drittbetreuungskosten auf CHF 25'000.- (bisher CHF 10'100.-) als sinnvolles Mittel im Kampf gegen den Fachkräftemangel. Die Vorlage ist zudem ausgewogen, da der Mittelstand durch die Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs von CHF 6'500.- auf CHF 10'000.- steuerlich entlastet wird. Der Vorstand des KGV hat einstimmig die Ja-Parole beschlossen.

 

Kantonale Vorlagen

Wirtschaft und Gewerbe sind auf eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur Im Kanton Zürich angewiesen. Der in der Vorlage «Änderung des Strassengesetzes (§ 30)» geplante jährliche Entzug von substanziellen Mittel aus dem Strassenfonds für die Gemeinden macht für den KGV keinen Sinn. Nach dem Giesskannenprinzip würden die Gemeinden rund CHF 90 Mio. für den Unterhalt der Gemeindestrassen erhalten. Absurderweise bekämen reiche Zürichsee-Gemeinden Beiträge in Millionenhöhe, obschon diese die Gelder nicht nötig hätten. Zudem werden die Gemeinden heute mittels kantonalem Finanzausgleich nach verschiedenen Kriterien unterstützt. Finanzschwache Gemeinden erhalten bereits heute Beiträge aus dem Finanzausgleich (geografisch-topografischer Sonderlastenausgleich), welcher unter anderem für den Unterhalt von Gemeindestrassen vorgesehen ist. Die Städte Zürich und Winterthur erhalten weiter einen Zentrumslastenausgleich. Den Initianten geht es in erster Linie um die Schwächung des Strassenfonds, welcher für die Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur im Kanton Zürich wichtig ist, und nicht um das Wohl der Gemeinden. Der Vorstand des KGV lehnt demnach die Änderung des Strassengesetzes klar ab.

Mit dem «Zusatzleistungsgesetz (Soziallastenausgleich)» würde ein Systemwechsel stattfinden, mit welchem dem Kanton Zürich massive finanzielle Mittel entzogen werden. Neu müsste der Kanton den grössten Teil der Zusatzleistungen (neu 70% statt wie bisher 50%) bezahlen, die Gemeinden und insbesondere die Städte würden dafür entlastet. Durch die grosse Mehrbelastung würden dem Kanton Mittel von rund CHF 200.- Mio. fehlen, welche aus Sicht des KGV für die ursprünglich geplante 2. Etappe der SV17 und für die Senkung der Gewinnsteuern von 7 auf 6 Prozent hätten verwendet werden sollen. Die Steuerbelastung für die juristischen Personen im Kanton Zürich ist im kantonalen Vergleich nach wie vor bedeutend zu hoch. Für die Stärkung der Volkswirtschaft im Kanton Zürich ist nicht die Umverteilung der Kosten von Gemeinde- auf Kantonsstufe von Bedeutung – es braucht endlich spürbare fiskalische Verbesserungen für die Unternehmen. Der Vorstand des KGV hat dementsprechend die Nein-Parole zum «Zusatzleistungsgesetz (Soziallastenausgleich)» beschlossen.