Klare Ja-Parole zur Steuervorlage und AHV-Finanzierung

Die Steuervorlage und die AHV-Finanzierung (STAF; vormals Steuervorlage 17) ist für den KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich (KGV) ein Kompromiss, der die wirtschaftliche Position der Schweiz im internationalen Standortwettbewerb stärkt. Der KGV empfiehlt den Stimmberechtigten, am 19. Mai ein Ja zum Bundesgesetz über die Steuerreform und AHV-Finanzierung in die Urne einzulegen und somit dem Referendum eine Absage zu erteilen. Die STAF gewährt den Kantonen grosse finanzielle und steuerliche Autonomie. So kann der Kanton Zürich eine auf seine spezifischen Bedürfnisse ausgerichtete kantonale Umsetzung in Angriff nehmen. Dadurch können die Voraussetzungen geschaffen werden, die wenigen, aber wichtigen privilegierten Holding-, Domizil oder gemischte Gesellschaften in Zürich zu behalten, die immerhin 16 Prozent zu den Unternehmenssteuern beitragen.

Den Gegnern der Steuerreform wurde durch eine Zusatzfinanzierung der AHV von rund 2 Milliarden als sozialer Ausgleich für mögliche Steuerausfälle Rechnung getragen. Diese Verbindung der Steuervorlage mit der AHV Finanzierung empfindet die KGV-Verbandsleitung zwar als staatspolitisch grenzwertig, aber nach der gescheiterten USR III Abstimmung sieht sie das als gangbaren Weg.

Bei der Revision des Waffenrechts verzichtet der KGV auf eine Parolenfassung, weil die Vorlage nicht KMU-relevant ist.