Steuervorlage 17: gegen KMU und «zürichfeindlich»

Weder ausgewogen noch zukunftsträchtig: Die Vorlage des Bundesrates zur Steuervorlage 17 schwächt die KMU durch Erhöhung der Dividendenbesteuerung sowie der Familienzulagen. Mit dem Verzicht auf die zinsbereinigte Gewinnsteuer schadet sie explizit dem Wirtschaftsstandort Zürich und belastet die Wirtschaft allein im Kanton Zürich mit mehr als 110 Millionen Franken. Korrekturbedarf in den eidgenössischen Räten tut not.

Der KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich (KGV) erachtet die Vorlage des Bundesrats zur Steuervorlage 17 (SV17) insgesamt als unausgeglichen. Die Erhöhung der Teilbesteuerung von Dividenden auf Bundes- und Kantonsebene auf mindestens 70 Prozent schwächt diejenigen KMU, die eigentümergeführt sind. Auch die Erhöhung der Familienzulagen um 30 Franken ist ein völlig sachfremdes Element der Vorlage und belastet als zweite Massnahme der Gegenfinanzierung die Wirtschaft unnötig. Alleine im Kanton Zürich wird diese Massnahme von der Wirtschaft über 110 Millionen Franken abverlangen.

Geradezu «zürichfeindlich» ist der Verzicht auf die zinsbereinigte Gewinnsteuer. Dieses Instrument wäre für den Kanton Zürich zentral mit seinen gewichtigen Finanz-und Holdinggesellschaften, die für einen Grossteil der Zürcher Unternehmenssteuern aufkommen. Dieser Verzicht ist umso unverständlicher, als dass dieser Steuerabzug auf Eigenkapitalzinsen lediglich auf kantonaler Ebene - und zwar fakultativ - erlaubt gewesen wäre. Der Bundesrat hat es in der SV17 insgesamt verpasst, den Kantonen grösstmögliche Steuerautonomie zu gewähren, was bis anhin einen Schweizer Erfolgsfaktor darstellte.

Deutlicher Handlungsbedarf in den Räten

Der KGV erwartet, dass der Korrekturbedarf in der SV17 von den eidgenössischen Räten erkannt und das Problem behoben wird. Geschwächte KMU insgesamt und ein spezifisch geschwächter Wirtschaftsmotor Zürich kann nicht im Interesse der Schweiz sein. Würde die SV17 im Rahmen der jetzigen Vorlage umgesetzt, käme der Kanton Zürich in der kantonalen Umsetzung nicht darum herum, grössere Gewinnsteuersenkungen vorzunehmen. Nur so könnte der Kanton Zürich im interkantonalen und internationalen Steuerwettbewerb langfristig konkurrenzfähig bleiben und der verstärkte Auszug von Unternehmungen verhindert werden.