Positiver Kompromiss mit Verbesserungspotential

Der Kantonale Gewerbeverband wertet den Kompromiss der Zürcher Regierung mit den Städten und Gemeinden als positiv, um eine gemeinsame «Zürcher Haltung» in Bundesbern einzubringen. Dies gilt ebenso für die geplanten Steuersenkungen. Verbesserungspotential ortet der KGV nach wie vor bei einem Verzicht auf die Erhöhung der Dividendenbesteuerung und der Mindestkinderzulagen.

Zürich, 27. November 2017

Der Kantonale Gewerbeverband Zürich (KGV) begrüsst, dass sich der Kanton Zürich mit den Städten und Gemeinden zu einer gemeinsamen «Zürcher Haltung» durchringen konnte. Insbesondere aus der zürcherischen Gesamtperspektive ist es wichtig, dass sich der Kanton Zürich auf Bundesebene für die zinsbereinigte Gewinnsteuer - zumindest als fakultatives Instrument für die Kantone- einsetzt. Ohne solche Abzugsmöglichkeiten für Eigenfinanzierung würden wohl etliche Statusgesellschaften in Kantone mit erheblich tieferen Unternehmensgewinnsteuern abwandern. Ebenso sieht der KGV die vom kantonalen Finanzvorsteher ins Auge gefasste Senkung des Gewinnsteuersatzes von 8 auf 6 Prozent als Schritt in die richtige Richtung. Damit würde die Belastung für ordentliche Gesellschaften von 21,15 auf 18,19 Prozent des Gewinns sinken.

Kanton Zürich muss wettbewerbsfähig bleiben

Aus KMU-Sicht ist der KGV aber nach wie vor mit der Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf 70 Prozent und die Erhöhung der Mindestkinderzulagen um 30 Franken als Eckwerte der Bundesvorlage nicht zufrieden. Der KGV setzt sich mit dem Schweizerischen Gewerbeverband sgv weiterhin dafür ein, dass bei der Beratung in den eidgenössischen Räten auf diese beiden Mehrbelastungen für KMU verzichtet wird. Zudem ist die engere Definition der Patentbox nicht zukunftsweisend. Insbesondere deshalb, weil IT-Patenten im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung in Zukunft eine grössere Bedeutung zukommen sollte.

Alles in allem ist der Kompromiss des Kantons mit den Städten und Gemeinden positiv zu werten. Dennoch bleibt derzeit offen, ob das Ausnützen der Zusatzinstrumente – sofern diese in die Steuervorlage 17 Eingang finden -, sowie die moderate Steuersenkung für Unternehmungen auf kantonaler Ebene reicht, dass der Kanton Zürich im Vergleich interkantonal und international wettbewerbsfähig bleibt. Der Kanton Zürich wird bei einem verstärkten Auszug von Unternehmungen wohl nicht darum herum kommen, weitere Steuersenkungen in Betracht zu ziehen.