Die Initiative zielt darauf ab, die Mietpreise stärker zu regulieren, indem Gemeinden Mietaufschläge nach Renovationen begrenzen (Mietpreisdeckel) und Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentum einschränken können. Damit soll insbesondere die Zahl der Leerkündigungen reduziert werden. Der Gegenvorschlag verfolgt einen moderateren Ansatz: Bei grösseren Bauprojekten mit mindestens 20 Mietverhältnissen sollen Kündigungen möglichst vermieden werden, und betroffene Mieterinnen und Mieter sollen besser informiert und unterstützt werden.
Meinung KGV: Es handelt sich um einen krassen Eingriff in das Wirtschafts- und Eigentumsrecht, eine rote Linie, die nicht überschritten werden sollte. Der Wohnungsmarkt würde zunehmend verstaatlicht. Renovationen nehmen ab, es wird weniger gebaut und KMU sind direkt betroffen.
Leerkündigungen sind kein Massenphänomen im Kanton Zürich, weniger als 1 Prozent der Umzüge erfolgen deshalb. Das Kernproblem ist das anhaltende Unterangebot an Wohnraum. Die geforderte Bewilligungspflicht für Abbrüche, Umbauten und Renovationen würde neuen Wohnraum verhindern. Der Blick nach Basel-Stadt zeigt: Nach Einführung der Wohnschutzverordnung sind die Baugesuche stark eingebrochen, es gibt weniger Arbeit für Handwerker und weniger Sanierungen.
Der Gegenvorschlag geht einen besseren Weg. Er setzt bei grossen Bauvorhaben mit mindestens 20 Mietverhältnissen und bewilligungspflichtigen Projekten an. Eigentümer müssen prüfen, ob Massnahmen im bewohnten Zustand oder etappiert umgesetzt werden können, um Kündigungen zu vermeiden oder zu reduzieren. Wo Kündigungen unvermeidlich sind, gelten klare und faire Regeln.
Parole: Nein zur Initiative, Ja zum Gegenvorschlag