Der Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen» verpflichtet auch private Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler, assistierte Suizidhilfe durch anerkannte Organisationen zu dulden. Psychiatrische und ambulante Einrichtungen sind davon ausgenommen. Die Initiative wurde zugunsten dieses weniger weit gehenden Gegenvorschlags zurückgezogen.
Meinung KGV: Für KMU und Gewerbe bestehen keine direkten wirtschaftlichen Auswirkungen; im Zentrum steht eine ethische Frage.
Keine Parole