Die Vorlage will einen Teil der Kosten der vom Stimmvolk beschlossenen 13. AHV-Rente über eine höhere Mehrwertsteuer finanzieren. Der Normalsatz soll von 8,1 auf 8,5 Prozent steigen, der Sondersatz für Beherbergungsleistungen von 3,8 auf 4,0 Prozent. Der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs bleibt bei 2,6 Prozent. Die Erhöhung kann frühestens 2028 in Kraft treten und soll der AHV zusätzliche Einnahmen von rund 1,4 Milliarden Franken pro Jahr bringen. Die 13. AHV-Rente wird erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt und verursacht zu Beginn Mehrkosten von über 4 Milliarden Franken pro Jahr.
Meinung KGV: Eine höhere Mehrwertsteuer schwächt die Kaufkraft und kann den privaten Konsum dämpfen. Besonders betroffen sind Detailhandel, Gastronomie, persönliche Dienstleistungen und weitere binnenorientierte KMU. Positiv ist, dass zusätzliche Lohnbeiträge im Parlament verhindert werden konnten. Bei der Vorlage handelt es sich jedoch lediglich um eine Teilfinanzierung; die strukturellen Finanzierungsprobleme der AHV bleiben ungelöst. Ohne wirksame Reformen wird deshalb weiterer Finanzierungsbedarf entstehen, womit erneut Steuer- oder Abgabenerhöhungen zur Diskussion stehen könnten. Der KGV lehnt gemäss seinem politischen Programm Steuererhöhungen ab und fordert stattdessen strukturelle Reformen der Altersvorsorge. Bei einer neuen Finanzierungsvorlage dürfen aus Sicht des KGV auch höhere Lohnprozente keine Option sein.
Parole: Nein