Die Vorlage sieht eine Anpassung des Berufsauftrags der Zürcher Lehrpersonen vor. Klassenlehrpersonen sollen künftig eine Pauschale von 160 statt bisher 100 Arbeitsstunden erhalten. Gleichzeitig wird der Lektionenfaktor von 58 auf 59 Stunden erhöht. Daraus entstehen jährliche Mehrkosten von rund 83 Millionen Franken, wovon die Gemeinden 80 Prozent und der Kanton 20 Prozent tragen. Gegen den knappen Entscheid des Kantonsrats wurde das Behördenreferendum ergriffen.
Meinung KGV: Der KGV anerkennt die zentrale Rolle der Klassenlehrpersonen und die Notwendigkeit einer angemessenen Entschädigung. Gleichzeitig gehören die Löhne der Zürcher Lehrpersonen bereits zu den höchsten der Schweiz und liegen rund 20 Prozent über dem schweizerischen Durchschnitt. Zudem haben sich die Ausgaben der Gemeinden für die Volksschule pro Schüler innerhalb von 20 Jahren nahezu verdoppelt. Weitere Mehrkosten könnten zu höheren kommunalen Steuerfüssen und zu weniger finanziellen Mitteln für Infrastrukturinvestitionen führen, was auch Unternehmen und KMU indirekt belastet.
Aus Sicht des KGV sollten Lehrpersonen vor allem von administrativen, koordinativen und organisatorischen Aufgaben entlastet werden. Zusätzliche finanzielle Mittel lösen die grundlegenden Herausforderungen der Volksschule nur unzureichend. Da es sich primär um eine Bildungs- und Finanzvorlage mit lediglich indirekter Betroffenheit des Gewerbes handelt, beschliesst der KGV auf eine Parole zu verzichten.
Keine Parole