Parole:
Nein
29.11.2026

Die Initiative will den Verkauf und die Verwendung von lärmerzeugendem Feuerwerk grundsätzlich verbieten. Nicht oder kaum lärmerzeugende Produkte wie Vulkane oder bengalische Feuer wären weiterhin erlaubt. Für Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung könnten die Kantone Ausnahmen bewilligen. Die Initiative geht damit über ein reines Verbot von Böllern hinaus und kann auch Raketen oder Batterien mit entsprechenden Knalleffekten erfassen. Kantone und Gemeinden können den Gebrauch von Feuerwerk bereits heute örtlich oder zeitlich einschränken.

Meinung KGV: Für die KMU-Wirtschaft insgesamt ist die Betroffenheit eher klein, für einzelne Betriebe jedoch erheblich. Besonders betroffen sind häufig familiengeführte Kleindetailhändler, für die der Feuerwerksverkauf rund um den 1. August und Silvester einen wichtigen Zusatzverdienst darstellt. Der KGV hält ein schweizweites Verbot deshalb für unverhältnismässig und setzt auf gezielte, lokale Regelungen. Gleichzeitig lehnt er eine zunehmende Verbotskultur im Sinne eines «Nanny State» ab, bei dem der Staat den Bürgerinnen und Bürgern immer stärker vorschreibt, was erlaubt und was verboten ist.

Parole: Nein