Die Initiative verlangt, dass Ehepaare bei der direkten Bundessteuer weiterhin gemeinsam besteuert werden, dabei gegenüber anderen Steuerpflichtigen aber nicht benachteiligt werden dürfen. Sie steht damit im Spannungsverhältnis zur im März 2026 angenommenen Individualbesteuerung, die spätestens 2032 eingeführt wird. Auch bei einer Annahme der Initiative bleibt das Gesetz zur Individualbesteuerung zunächst gültig; das Parlament müsste den daraus entstehenden Konflikt lösen. Je nach konkreter Umsetzung der Initiative werden bei der direkten Bundessteuer Mindereinnahmen von rund 700 Millionen bis 1,4 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt.
Meinung KGV: Für die KMU-Wirtschaft ist die direkte Betroffenheit eher gering. Zweiverdiener-Ehepaare könnten steuerlich entlastet und ihre Kaufkraft gestärkt werden. Der KGV gewichtet zudem die Erwerbsanreize: Wird die steuerliche Benachteiligung von Zweiverdiener-Ehepaaren reduziert, kann sich für die zweitverdienende Person der Einstieg in den Arbeitsmarkt oder eine Erhöhung des Arbeitspensums stärker lohnen. Da Zweitverdienende in Paarhaushalten häufig Frauen sind, kann dies dazu beitragen, zusätzliches Arbeitskräftepotenzial zu erschliessen. Der KGV hatte diesen Aspekt bereits bei der Individualbesteuerung stark gewichtet und berücksichtigt ihn auch bei der vorliegenden Initiative.
Parole: Ja