Die Revision lockert die Regeln für den Export und die Wiederausfuhr von Schweizer Kriegsmaterial. Lieferungen an derzeit 36 definierte Partnerstaaten sollen unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich sein, wenn diese in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind. Zudem soll eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung nicht mehr in jedem Fall verlangt werden. Der Bundesrat erhält zusätzlichen Handlungsspielraum, wobei Neutralitätsrecht, Menschenrechte und die internationalen Verpflichtungen der Schweiz weiterhin eingehalten werden müssen.
Meinung KGV: Die Betroffenheit für die KMU-Wirtschaft ist mittel. Zahlreiche kleinere Unternehmen sind als Zulieferer im Maschinenbau, in der Metallverarbeitung, Elektronik, Optik und Präzisionstechnik tätig. Die heutigen Regeln können Schweizer Unternehmen den Zugang zu internationalen Lieferketten erschweren und damit Aufträge, Arbeitsplätze und technologisches Know-how gefährden. Aus Sicht des KGV stärkt die Revision den Werkplatz Schweiz und verbessert die Perspektiven spezialisierter KMU, während zentrale sicherheits- und aussenpolitische Vorgaben bestehen bleiben.
Parole: Ja