Mit der Volksinitiative sollen die Gemeinden ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zur Förderung des gemeinnützigen Wohnens sowie von Alterswohnungen erhalten. In der Praxis bedeutet ein Vorkaufsrecht, dass Städte und Gemeinden private Kaufverträge zu den vereinbarten Bedingungen übernehmen könnten. Vertragliche Verkaufsabsichten unter Privaten können jederzeit staatlich übersteuert werden. Der Gegenvorschlag möchte die Wohnbauförderung verdoppeln würde. Statt wie bisher 180 Millionen Franken soll der Kanton künftig 360 Millionen Franken dafür ausgeben
Meinung KGV: Ein gesetzliches Vorkaufsrecht ist ein schwerwiegender Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit und Eigentumsgarantie. Verkäufer und Käufer werden sich nie sicher sein, ob ihr Verkauf zustande kommt. Dies bringt Unsicherheiten und Kosten. Auch wird damit keine zusätzliche Wohnung gebaut. Mit der Initiative werden keine zusätzlichen Wohnungen gebaut. Der Staat würde sowohl bei der Initiative wie auch beim Gegenvorschlag unnötig in einen Marktbereich einmischen, welcher bereits heute überreguliert ist.
Parole: Nein zur Initiative, Nein zum Gegenvorschlag, Stichfrage: Gegenvorschlag bevorzugen