Am 28. September 2025 wird über die Reform der Wohneigentumsbesteuerung abgestimmt, die die Abschaffung des Eigenmietwerts und die Einführung kantonaler Liegenschaftssteuern auf selbstgenutzte Zweitwohnungen umfasst. Die Vorlage beinhaltet: Abschaffung des Eigenmietwerts für Haupt- und Zweitwohnsitze, Wegfall von Unterhaltsabzügen und Einschränkung von Schuldzinsenabzügen und die Möglichkeit für Kantone, eine Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen einzuführen, um Einnahmeausfälle (v.a. in Bergkantonen) zu kompensieren. Die Reform benötigt die Zustimmung von Volk und Ständen.
Meinung KGV: Der Eigenmietwert, 1934 als Krisenabgabe eingeführt und 1958 ins reguläre Recht übernommen, ist eine ungerechte Steuer, die Wohneigentümer benachteiligt und Familien und ältere Menschen unnötig belastet. Eigentümer, die ihre Hypothek weitgehend amortisiert haben, werden unnötig mit einer Steuer belastet und dafür bestraft, dass sie ihre Hypothekar-Schulden abgezahlt haben und so dem Immobilienmarkt Stabilität verleihen. Kantone entscheiden selbst über die Einführung einer Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen.
KMU und Gewerbe sind indirekt betroffen, da die Abschaffung des Eigenmietwerts Haushalten mehr Konsummittel verschaffen könnte, aber fehlende Unterhaltsabzüge kurzfristig Aufträge im Baunebengewerbe reduzieren könnten