Am 29. November 2026 entscheiden die Stimmberechtigten über 4 nationale Vorlagen. Der KGV-Vorstand hat die vier Abstimmungsvorlagen eingehend geprüft und gibt dazu entsprechende Abstimmungsempfehlungen ab.
Die Vorlage will einen Teil der Kosten der vom Stimmvolk beschlossenen 13. AHV-Rente über eine höhere Mehrwertsteuer finanzieren. Der Normalsatz soll von 8,1 auf 8,5 Prozent steigen, der Sondersatz für Beherbergungsleistungen von 3,8 auf 4,0 Prozent. Der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs bleibt bei 2,6 Prozent. Die Erhöhung kann frühestens 2028 in Kraft treten und soll der AHV zusätzliche Einnahmen von rund 1,4 Milliarden Franken pro Jahr bringen. Die 13. AHV-Rente wird erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt und verursacht zu Beginn Mehrkosten von über 4 Milliarden Franken pro Jahr.
Meinung KGV: Eine höhere Mehrwertsteuer schwächt die Kaufkraft und kann den privaten Konsum dämpfen. Besonders betroffen sind Detailhandel, Gastronomie, persönliche Dienstleistungen und weitere binnenorientierte KMU. Positiv ist, dass zusätzliche Lohnbeiträge im Parlament verhindert werden konnten. Bei der Vorlage handelt es sich jedoch lediglich um eine Teilfinanzierung; die strukturellen Finanzierungsprobleme der AHV bleiben ungelöst. Ohne wirksame Reformen wird deshalb weiterer Finanzierungsbedarf entstehen, womit erneut Steuer- oder Abgabenerhöhungen zur Diskussion stehen könnten. Der KGV lehnt gemäss seinem politischen Programm Steuererhöhungen ab und fordert stattdessen strukturelle Reformen der Altersvorsorge. Bei einer neuen Finanzierungsvorlage dürfen aus Sicht des KGV auch höhere Lohnprozente keine Option sein.
Parole: Nein
Die Initiative verlangt, dass Ehepaare bei der direkten Bundessteuer weiterhin gemeinsam besteuert werden, dabei gegenüber anderen Steuerpflichtigen aber nicht benachteiligt werden dürfen. Sie steht damit im Spannungsverhältnis zur im März 2026 angenommenen Individualbesteuerung, die spätestens 2032 eingeführt wird. Auch bei einer Annahme der Initiative bleibt das Gesetz zur Individualbesteuerung zunächst gültig; das Parlament müsste den daraus entstehenden Konflikt lösen. Je nach konkreter Umsetzung der Initiative werden bei der direkten Bundessteuer Mindereinnahmen von rund 700 Millionen bis 1,4 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt.
Meinung KGV: Für die KMU-Wirtschaft ist die direkte Betroffenheit eher gering. Zweiverdiener-Ehepaare könnten steuerlich entlastet und ihre Kaufkraft gestärkt werden. Der KGV gewichtet zudem die Erwerbsanreize: Wird die steuerliche Benachteiligung von Zweiverdiener-Ehepaaren reduziert, kann sich für die zweitverdienende Person der Einstieg in den Arbeitsmarkt oder eine Erhöhung des Arbeitspensums stärker lohnen. Da Zweitverdienende in Paarhaushalten häufig Frauen sind, kann dies dazu beitragen, zusätzliches Arbeitskräftepotenzial zu erschliessen. Der KGV hatte diesen Aspekt bereits bei der Individualbesteuerung stark gewichtet und berücksichtigt ihn auch bei der vorliegenden Initiative.
Parole: Ja
Die Revision lockert die Regeln für den Export und die Wiederausfuhr von Schweizer Kriegsmaterial. Lieferungen an derzeit 36 definierte Partnerstaaten sollen unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich sein, wenn diese in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind. Zudem soll eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung nicht mehr in jedem Fall verlangt werden. Der Bundesrat erhält zusätzlichen Handlungsspielraum, wobei Neutralitätsrecht, Menschenrechte und die internationalen Verpflichtungen der Schweiz weiterhin eingehalten werden müssen.
Meinung KGV: Die Betroffenheit für die KMU-Wirtschaft ist mittel. Zahlreiche kleinere Unternehmen sind als Zulieferer im Maschinenbau, in der Metallverarbeitung, Elektronik, Optik und Präzisionstechnik tätig. Die heutigen Regeln können Schweizer Unternehmen den Zugang zu internationalen Lieferketten erschweren und damit Aufträge, Arbeitsplätze und technologisches Know-how gefährden. Aus Sicht des KGV stärkt die Revision den Werkplatz Schweiz und verbessert die Perspektiven spezialisierter KMU, während zentrale sicherheits- und aussenpolitische Vorgaben bestehen bleiben.
Parole: Ja
Die Initiative will den Verkauf und die Verwendung von lärmerzeugendem Feuerwerk grundsätzlich verbieten. Nicht oder kaum lärmerzeugende Produkte wie Vulkane oder bengalische Feuer wären weiterhin erlaubt. Für Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung könnten die Kantone Ausnahmen bewilligen. Die Initiative geht damit über ein reines Verbot von Böllern hinaus und kann auch Raketen oder Batterien mit entsprechenden Knalleffekten erfassen. Kantone und Gemeinden können den Gebrauch von Feuerwerk bereits heute örtlich oder zeitlich einschränken.
Meinung KGV: Für die KMU-Wirtschaft insgesamt ist die Betroffenheit eher klein, für einzelne Betriebe jedoch erheblich. Besonders betroffen sind häufig familiengeführte Kleindetailhändler, für die der Feuerwerksverkauf rund um den 1. August und Silvester einen wichtigen Zusatzverdienst darstellt. Der KGV hält ein schweizweites Verbot deshalb für unverhältnismässig und setzt auf gezielte, lokale Regelungen. Gleichzeitig lehnt er eine zunehmende Verbotskultur im Sinne eines «Nanny State» ab, bei dem der Staat den Bürgerinnen und Bürgern immer stärker vorschreibt, was erlaubt und was verboten ist.
Parole: Nein