Ein schweizweites Feuerwerksverbot ist unverhältnismässig. Lärm ist immer lokal und muss auch in Zukunft lokal beurteilt werden. Wird das Land hingegen ständig mit neuen Verboten aus Bundesbern überzogen, wächst der Beamtenstaat immer weiter. Das tut dem Gewerbe nicht gut. Darum gehört die Feuerwerkinitiative abgelehnt.
Die Feuerwerkinitiative will Feuerwerk in der Schweiz grundsätzlich verbieten. Ausnahmebewilligungen können auf Gesuch vom Kanton erteilt werden, aber nur für Anlässe von überregionaler Bedeutung. Laut Botschaft des Bundesrats sind dies Anlässe, die Gäste über die regionalen Grenzen hinaus anziehen. Mit anderen Worten: Schweizweit werden zum Beispiel alle kommunalen 1. August-Feiern mit Feuerwerk für die eigene Bevölkerung verboten. Ausnahmen dürften die Kantone dafür nicht bewilligen. Auch ein Feuerwerk zum 75-Jahre-Jubiläum eines lokalen Bauunternehmens wäre nicht bewilligungsfähig, weil es nicht von «überregionaler Bedeutung» ist.
Neue Verbote, Bewilligungsverfahren, Kontrollen etc.: Die Folgen einer Annahme der Initiative würde vor allem die Bürokratie und den Beamtenstaat befeuern. Kantonale Beamten müssten die strikten Vorgaben aus Bundesbern umsetzen. Und es müssten Grenzwerte festgelegt, gemessen und kontrolliert so wie Verstösse geahndet werden. Das Resultat: Mehr Bürokratie, mehr Staat und ein Stück weniger Freiheit. In jedem Fall wär’s ein unverhältnismässiger Eingriff in die Handels- und Gewerbefreiheit. Die Initiative schiesst mit Kanonen auf Spatzen. Wenn das Schule macht, stellt sich aus Sicht des Gewerbes die Frage: Was kommt als Nächstes? Ein Verbot von Musik in Gartenwirtschaften ohne überregionale Bedeutung? Oder ein Verbot aus Bundesbern, welche es der kleinen Bäckerei im Quartier verbietet, morgens um drei Uhr mit der Arbeit zu beginnen? Lärm ist immer lokal. Darum muss auch auf lokaler Ebene entschieden werden, wie damit um zugehen ist. Die Initiative entmündigt aber gerade diese lokalen Einheiten, die Gemeinden, wo das Gewerbe typischerweise stark verankert ist. Zur Einschränkung von Lärm braucht es kein neues nationales Verbot. Und wenn ein Verbot nicht nötig ist, ist es nötig, darauf zu verzichten. Das ist der Grundsatz jeder liberalen Ordnung. Sonst haben wir am Schluss lauter Verbote. Das würde das Gewerbe ersticken. Darum ist diese Initiative aus gewerblicher Sicht abzulehnen.
Urs Furrer, Direktor des schweizerischen Gewerbeverbandes sgv