Am 14. Juni wird auf kantonaler und nationaler Ebene abgestimmt. Im Kanton Zürich empfiehlt der KGV ein Nein zur Wohnungsinitiative und zur Wohnschutz-Initiative, ein Ja zu den Gegenvorschlägen beider Initiativen sowie ein Ja zur Wohneigentums-Initiative des HEV. Auf Bundesebene empfiehlt der KGV die Nachhaltigkeitsinitiative («10-Millionen-Schweiz») zur Ablehnung.
Die Initiative verlangt, dass Kanton und Gemeinden aktiv für mehr günstigen und klimafreundlichen Wohnraum sorgen und dafür unter anderem eine staatliche Wohnbauanstalt mit einem Startkapital von 500 Millionen Franken gründen. Der Gegenvorschlag verfolgt hingegen einen zurückhaltenderen Ansatz und zielt darauf ab, vor allem die Rahmenbedingungen zu verbessern, etwa durch schnellere Verfahren, ohne dass der Staat selbst als Bauherr auftritt.
Meinung KGV: Es handelt sich um einen unnötigen Eingriff des Staates in den Wohnungsmarkt. Mit der Annahme der Initiative würde der Kanton zum aktiven Marktteilnehmer. Die staatliche Wohnbauanstalt würde KMU direkt konkurrenzieren und müsste sich keinem Wettbewerb stellen, da er auf unbeschränkte Steuergelder zurückgreifen kann.Mit der Initiative wird es nicht mehr Wohnungen geben. Im Gegenteil, wenn der Kanton baut, geht es meist länger und es wird teurer. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Lage auf dem angespannten Wohnungsmarkt verbessert wird. Der Gegenvorschlag sorgt dafür, die Rahmenbedingungen für das Wohnen durch schnelleres und dichteres Bauen zu verbessern.Der Gegenvorschlag definiert, was der Staat tun soll, nicht wie
Parole: Nein zur Initiative, Ja zum Gegenvorschlag
Die Initiative zielt darauf ab, die Mietpreise stärker zu regulieren, indem Gemeinden Mietaufschläge nach Renovationen begrenzen (Mietpreisdeckel) und Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentum einschränken können. Damit soll insbesondere die Zahl der Leerkündigungen reduziert werden. Der Gegenvorschlag verfolgt einen moderateren Ansatz: Bei grösseren Bauprojekten mit mindestens 20 Mietverhältnissen sollen Kündigungen möglichst vermieden werden, und betroffene Mieter sollen besser informiert und unterstützt werden.
Meinung KGV: Der vorgeschlagene Wohnschutz ist ein massiver Eingriff in die Wirtschafts- und Eigentumsfreiheit. Er würde Renovationen bremsen, den Wohnungsbau erschweren und auch KMU treffen. Leerkündigungen sind im Kanton Zürich kein Massenphänomen – weniger als 1 Prozent der Umzüge erfolgen deshalb. Das eigentliche Problem bleibt der Mangel an Wohnraum. Zusätzliche Bewilligungspflichten für Abbrüche, Umbauten und Renovationen verschärfen dieses Problem. Basel-Stadt zeigt, wohin das führt: weniger Baugesuche, weniger Sanierungen, weniger Aufträge fürs Gewerbe. Der Gegenvorschlag ist zielgerichteter: Er verlangt bei grossen Bauvorhaben, Kündigungen nach Möglichkeit zu vermeiden oder zu reduzieren, und schafft klare Regeln dort, wo sie unvermeidlich sind.
Parole: Nein zur Initiative, Ja zum Gegenvorschlag
Die «Wohneigentums-Initiative» des Hauseigentümerverbands fordert, dass Kanton und Gemeinden im Grundsatz das selbst genutzte Wohneigentum gleich stark fördern sollen wie den gemeinnützigen Wohnungsbau. Künftig sollen Kanton und Gemeinden den von ihnen erstellten und erworbenen Wohnraum grundsätzlich zur Hälfte als selbstgenutztes Wohneigentum abgeben. Das geförderte Wohneigentum wird durch den Wohnbauträger öffentlich ausgeschrieben und mit klaren Bedingungen und Voraussetzungen versehen.
Meinung KGV: Privates Eigentum ist ein zentrales Fundament erfolgreicher Gesellschaften und Marktwirtschaften. Es sorgt für Stabilität und Sicherheit. Mit der Initiative soll Wohneigentum für den Mittelstand wieder erreichbar werden. Die Initiative sorgt dafür, dass bei staatlich geförderten Wohnbau-Projekten nicht nur kostengünstige Mietwohnungen, sondern auch kostengünstige Wohnungen für das selbstbewohnte Wohneigentum erstellt werden müssen. Damit wird der verfassungsmässige Auftrag erfüllt.
Parole: JA
Volksinitiative 'Keine 10-Millionen-Schweiz!
Die Volksinitiative verlangt, dass die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz bis spätestens 2050 auf maximal 10 Millionen Menschen begrenzt wird. Ab 9,5 Millionen Einwohnern sollen Bund und Kantone Massnahmen ergreifen, um weiteres Bevölkerungswachstum zu verhindern – insbesondere bei Zuwanderung, Asyl und Familiennachzug. Wird die Grenze trotzdem überschritten, sollen nötigenfalls internationale Abkommen, darunter die Personenfreizügigkeit mit der EU, gekündigt werden. Ziel der Initiative ist eine nachhaltige Bevölkerungsentwicklung und der Schutz von Lebensqualität, Umwelt und Infrastruktur.
Meinung KGV: Die Initiative greift ein reales Unbehagen in der Bevölkerung auf. Das starke Bevölkerungswachstum der letzten Jahre hat den Druck auf den Wohnungsmarkt, die Verkehrsinfrastruktur und die Sozialsysteme erhöht. Auch die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf die Zuwanderung wurden unterschätzt. Diese Sorgen sind ernst zu nehmen. Die Initiative setzt jedoch auf starre Grenzwerte und automatische Mechanismen, die den Handlungsspielraum der Schweiz einschränken würden. Problematisch ist das Risiko einer Kündigung der Personenfreizügigkeit und damit eine Gefährdung des bilateralen Wegs mit der EU. Für die Wirtschaft und die KMU würde dies Unsicherheiten schaffen. Die Schweizer Wirtschaft ist zudem weiterhin auf qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland angewiesen. Insgesamt ist die Initiative deshalb der falsche Weg. Stattdessen braucht es gezielte Massnahmen bei Infrastruktur, Wohnraum, Arbeitsmarkt und Integration.
Parole: NEIN