Die Revision des bisherigen Entlastungsgesetzes war längst überfällig. Der KGV bedauert jedoch, dass der Regierungsrat und der Kantonsrat auch im zweiten Anlauf die Chance verpasst haben, das neue Gesetz über die Standortförderung und Unternehmensentlastung (SFUEG) griffiger zu gestalten.

Nach zehn Jahren Praxiserfahrung muss die Umsetzung des bisherigen Entlastungsgesetzes als mangelhaft und seine Wirkung als ungenügend bezeichnet werden. Vor diesem Hintergrund begrüsst der KGV die Revision des Gesetzes zur Unternehmensentlastung und hat sich über die Jahre aktiv und konstruktiv in die Diskussionen mit der Verwaltung, dem Regierungsrat und dem Kantonsrat eingebracht.

Trotz einiger Verbesserungen, wie der Einführung einer periodischen öffentlichen Berichterstattung und frühzeitiger Regulierungsfolgeabschätzungen, hat es der Regierungs- und der Kantonsrat auch im zweiten Anlauf verpasst, das SFUEG wirkungsvoll auszugestalten. Insbesondere der Teil zur Unternehmensentlastung weist weiterhin klare Schwächen auf.

Die Fachstelle Unternehmensentlastung hätte möglichst unabhängig von einer Direktion und dem Regierungsrat agieren sollen. Der KGV hat daher im Gesetzesberatungsprozess wiederholt gefordert, die Fachstelle Unternehmensentlastung analog zur Finanzkontrolle ausserhalb der Kernverwaltung anzusiedeln. Die Leitung der Fachstelle hätte durch den Kantonsrat gewählt werden sollen. Dabei hätte die Fachstelle personell kostenneutral betrieben werden können. Selbst bei einem höheren Ressourcenbedarf wären die zusätzlichen Kosten durch Einsparungen in anderen Bereichen kompensierbar gewesen. Angesichts des potenziellen Nutzens einer effektiven Unternehmensentlastung wäre dies gerechtfertigt gewesen. Eine unabhängige Fachstelle hätte durch den Abbau von Regulierungen und die professionelle Prüfung neuer Gesetze den Wirtschaftsstandort deutlich stärken können.

Darüber hinaus wurde versäumt, das Gesetz mit einer Sunset-Klausel auszustatten. Diese hätte sichergestellt, dass sowohl der Teil der Standortförderung als auch der Teil der Unternehmensentlastung nach 6-8 Jahren zwingend auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Sollte das neue Gesetz weiterhin keine Wirksamkeit erzielen, könnte der Kanton Zürich auf dieses verzichten.

Insgesamt hat es der Regierung- und Kantonsrat auch im zweiten Anlauf versäumt, den Unternehmensstandort mit einem effektiven Entlastungsgesetz zu stärken. Der KGV sieht darin erneut eine verpasste Chance.

27.10.2025
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