Die Zürcher Stimmberechtigten haben am Sonntag, 30.11.2025, der kantonalen Mobilitätsinitiative deutlich zugestimmt. Der Kanton erhält damit einen einheitlichen Vollzug bei der Signalisation auf Hauptverkehrsachsen. Künftig können Höchstgeschwindigkeiten auf diesen Strassen nur noch in begründeten Ausnahmefällen und über kurze Strecken herabgesetzt werden. Der KGV freut sehr sich über diesen wichtigen Entscheid.
Der KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich (KGV) begrüsst das deutliche Ja. Für Gewerbe, Wirtschaft und die Bevölkerung ist ein verlässliches und fliessendes Verkehrssystem zentral. Jede zusätzliche Staustunde verursacht Mehrkosten für Unternehmen, verteuert Dienstleistungen und Produkte und schwächt den Wirtschaftsstandort.
Die Initiative bindet insbesondere die Städte Zürich und Winterthur zurück, die zuletzt grossflächig Tempo 30 auch Strassen von überkommunaler Bedeutung eingeführt haben. Diese Sonderrolle fällt nun weg. Damit wird verhindert, dass zentrale Verkehrsadern kantonsweit Stück für Stück verlangsamt werden. Für den KGV ist klar: Nur wenn alle Verkehrsträger zusammenwirken, kann Verkehr funktionieren — und dafür müssen auch alle ihren Beitrag und ihre Lasten tragen.
Davon profitieren nicht nur der motorisierte Individualverkehr (MIV), sondern auch der öffentliche Verkehr und Blaulichtorganisationen. Busse, Trams, Notärzte, Feuerwehr und Rettungsdienste sind auf freie und zügige Routen angewiesen.
KGV-Geschäftsführer Thomas Hess: «Mit dem heutigen Entscheid setzt die Zürcher Stimmbevölkerung ein klares Zeichen: Hauptverkehrsachsen müssen ihrer Funktion gerecht werden. Das ist wichtig für die Erreichbarkeit, für den Werkplatz und für den Alltag der Menschen im Kanton.»
Die Zürcher Stimmbevölkerung hat die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich» zudem klar abgelehnt. Der KGV begrüsst den Entscheid, weil ein gesetzliches Vorkaufsrecht ein massiver Eingriff in Eigentumsgarantie und Wirtschaftsfreiheit gewesen wäre und Kaufabschlüsse dauerhaft verunsichert hätte. Ein solches Instrument hätte keine einzige zusätzliche Wohnung geschaffen, aber neue Risiken und Kosten für Private ausgelöst.
Der KGV ist überzeugt: Die Wohnungsknappheit und der Mangel an Wohnobjekten können nicht mit eigentumsfeindlichen Instrumenten beseitigt werden. Es braucht ein Abbau von einschränkenden Bauvorschriften, ein Umdenken bei Regulierungen und das Nutzen der vorhandenen Potenziale.