Härtefall-Programm 2022 im Kanton Zürich läuft bis am 18. April
Gemäss der neuen Covid-19-Härtefallverordnung 2022 können Unternehmen mit ungedeckten Kosten von Januar bis Februar 2022 nochmals ein Gesuch einreichen. Voraussetzung ist weiterhin, dass das Unternehmen durch behördlich angeordnete Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie besonders betroffen ist. Der Kanton Zürich hat dafür eine neue Zuteilungsrunde eröffnet.