Abstimmung 10. Juni: Verrechnung von Geschäftsverlusten bei der Grundstückgewinnsteuer– warum ein Ja für KMU wichtig ist
Mit der Änderung des Steuergesetzes sollen künftig Zürcher KMU ihre Geschäftsverluste mit der Grundstückgewinnsteuer verrechnen können. Alle anderen Kantone lassen eine solche Verrechnung bereits zu. Eine Verlustrechnung gewährt der Kanton Zürich bislang nur für Unternehmen mit Sitz ausserhalb des Kantons.
Die Argumente des KGV auf einen Blick