KMU- und Gewerbeverband
Kanton Zürich

 

Der KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich (KGV) spielt eine wichtige Rolle für kleine und mittlere Unternehmen im Kanton Zürich. Er ist die zentrale Anlaufstelle für KMU und setzt sich aktiv für die Interessen seiner über 17'500 Mitglieder ein.

Ob Handwerk, Bau, Produktion, Handel, Forschung,  Hotel- und Gastgewerbe oder Dienstleitungen: Durch die Bündelung von Meinungen und Anliegen stärkt der KGV die Stimme der KMU-Wirtschaft und sorgt dafür, dass diese in politischen und wirtschaftlichen Belangen Gehör finden.

 

Mitglieder

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Gewerbevereine

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Jahre engagiert für KMU

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08.03.2026

8. März 2026: Ja zur SRG-Initiative, Nein zur Klimafonds-Initiative

Am 8. März 2026 stimmt die Schweiz über mehrere wirtschaftsrelevante Vorlagen ab. Der KGV sagt Ja zur SRG-Initiative, weil KMU von einer ungerechtfertigten Doppelbelastung durch die Medienabgabe entlastet würden. Zur Klimafonds-Initiative empfiehlt der KGV Nein, da die Initiative einen teuren Subventionsfonds und steigende Abgaben bringen würde. Bei der Individualbesteuerung sowie bei der Initiative «Bargeld ist Freiheit» verzichtet der KGV auf eine Parole und überlässt die Gewichtung den Stimmberechtigten.

Abstimmung Klein
15.12.2025

Steuerfuss: positive Entwicklung – mehr wäre möglich gewesen

Der KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich (KGV) nimmt die im Rahmen der Budgetdebatte 2026 beschlossene Senkung des kantonalen Steuerfusses um drei Prozentpunkte auf 95 Prozent verhalten positiv zur Kenntnis. Allerdings wäre eine Senkung um fünf Prozent möglich gewesen. Denn angesichts der seit Jahren hohen Überschüsse hätte sich der Kanton Zürich einen mutigeren Schritt problemlos leisten können.

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30.11.2025

KGV begrüsst klares Signal für fliessenden Verkehr

Die Zürcher Stimmberechtigten haben am Sonntag, 30.11.2025, der kantonalen Mobilitätsinitiative deutlich zugestimmt. Der Kanton erhält damit einen einheitlichen Vollzug bei der Signalisation auf Hauptverkehrsachsen. Künftig können Höchstgeschwindigkeiten auf diesen Strassen nur noch in begründeten Ausnahmefällen und über kurze Strecken herabgesetzt werden. Der KGV freut sehr sich über diesen wichtigen Entscheid.

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