Betriebstests bringen Vorteile für KMU

Der Bundesrat hat an seiner Medienkonferenz von letzter Woche in Aussicht gestellt, dass voraussichtlich ab Juni die Homeoffice-Pflicht für jene Betriebe, die wiederholt testen, in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt werden soll. Der definitive Entscheid darüber fällt Ende Mai. Aus Sicht des KGV überwiegen die Vorteile, als KMU an den Betriebstestungen im Kanton Zürich teilzunehmen.

Zu zögerlicher Ausweg aus der Pandemie

Der KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich (KGV) nimmt die geplanten Lockerungs-Schritte vom Bundesrat zur Kenntnis. Aufgrund der sinkenden Fallzahlen, der sich progressiv entwickelnden Impfquote und den flächendeckenden Tests wäre eine sofortige Aufhebung aller Einschränkungen unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzkonzepte vertretbar. Denn der Wirtschafts- und Tourismuskanton Zürich ist dringend auf stimulierende Impulse angewiesen.

KGV-Präsident Werner Scherrer am 19. Mai im Webcast zur Lage der KMU-Nation

Corona hält die Welt seit über einem Jahr in Bann. Wie lange halten die KMU durch und ist Licht am Ende des Tunnels zu sehen? Werner Scherrer, Präsident des KMU- und Gewerbeverbands Kanton Zürich, und Dr. David Marmet, Chefökonom Schweiz der Zürcher Kantonalbank, erörtern im Webcast der ZKB vom 19. Mai die aktuelle Lage der KMU-Nation Schweiz.

Hier geht's direkt zur Anmeldung des Webcasts «Ausblick»

Testen in den Unternehmen – Kanton Zürich verbessert den Ablauf & Quarantäneregelung

Die Betriebstestungen sind im Kanton Zürich angelaufen. Bereits mehr als 1300 Unternehmen nehmen daran teil. Der Kanton Zürich hat sein Testregime diese Woche merklich verbessert. KMU, welche ihre Mitarbeiter regelmässig testen, können von erleichterten Quarantänebedingungen und in der Stadt Zürich von einem Abholdienst profitieren.

Bundesrat geht zu wenig weit – weitergehende Öffnungen mit gezieltem Schutz wäre bessere Pandemiebekämpfung

Für den KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich (KGV) gehen die heutigen Entscheide des Bundesrates zu wenig weit. Das Festhalten an der Homeoffice-Pflicht ist ein klarer Fehler. Der KGV begrüsst, dass der bisherige Grundsatz «teil geschlossen» = «ganz geschlossen» bei der Berücksichtigung der Härtefall-Hilfen weitergeführt wird.

KGV lehnt Initiative «Mehr Geld für Familien» ab / Nein zum CO2-Gesetz

Der Vorstand des KMU- und Gewerbeverbandes des Kantons Zürich hat die Parolen für die Abstimmung vom 13. Juni 2021 gefasst. Der KGV lehnt die kantonale Volksinitiative «Mehr Geld für Familien» ab. Diese sieht eine massive Erhöhung der Familienzulagen vor, welche die Unternehmen stark belasten würde. Der KGV lehnt auch das CO2-Gesetz ab. Das schlechte Gesetz führt zu neuen Steuern und Abgaben, aber auch zu noch mehr schädlicher Bürokratie. Es handelt sich um einen unverhältnismässigen Eingriff in die Marktwirtschaft, welche in den letzten Jahren äusserst erfolgreich und wirksam Umweltschutz betrieben hat.
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News

KGV engagiert sich mit der «Allianz für einen starken Standort Zürich» für Steuererleichterung

Ein breites Bündnis aus Vertreterinnen und Vertretern von SVP, FDP, GLP und die Mitte, dem KGV sowie zahlreichen Verbänden hat die «Allianz für einen starken Standort Zürich» lanciert, um sich im kommenden Abstimmungskampf gemeinsam für die Steuervorlage zu engagieren.

KGV-Empfehlung für die Abstimmungen vom 24. November

Am 24. November stimmen wir unter anderem über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen ab. Aus Sicht der KMU ist von entscheidender Bedeutung, dass wir uns für den Ausbau unserer Infrastruktur einsetzen und diesem wichtigen Vorhaben zustimmen. Auch die beiden Mietrecht-Vorlagen verdienen ein klares JA.

Schritt 2 der SV17: Zürcher Unternehmen sollen endlich entlastet werden

Der Kantonsrat hat am 23. September den zweiten Schritt der Steuervorlage 17 verabschiedet und plant, den Gewinnsteuersatz für Unternehmen von 7 auf 6 Prozent zu senken. Dieser Schritt ist von grosser Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Zürich, kommt jedoch leider sehr spät. Der KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich unterstützt die Vorlage ohne Vorbehalte.

Rad-WM – was gilt? Vereinbarung mit dem Stadtrat

Verschiedene Rekurrenten haben mit dem Stadtrat eine Vereinbarung getroffen, die Betroffenen eine verkehrsmässige Erschliessung erleichtert. Der Stadtrat verzichtet bedauerlicherweise auf eine proaktive Kommunikation. Aber folgende Vereinbarung gilt.