Energie- und Umweltpolitik

Die ausreichende und günstige Energieversorgung ist für den Kanton Zürich von grösster Bedeutung und Voraussetzung für ein angemessenes Wirtschaftswachstum. Es liegt deshalb im volkswirtschaftlichen Interesse des Kantons, die Kosten für die Energieversorgung so tief wie möglich zu halten und diese auf keinen Fall künstlich zu erhöhen. Als Eigentümer von Energieversorgern unternimmt der Kanton im Rahmen seiner Möglichkeit darum alles, um eine möglichst weitgehend autonome, sichere und günstige Energieversorgung zu gewährleisten.

Die derzeitigen Bestrebungen des Bundes hin zu einem Totalumbau der eidgenössischen Energiepolitik mittels der Energiestrategie 2050 sind dementsprechend kritisch zu betrachten. Technologieverbote sind weiterhin konsequent abzulehnen. Neuen Formen der Energienutzung soll mit Offenheit begegnet werden. Keine Option soll von vornherein aus ideologischen Gründen verworfen werden.

Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduktion des Verbrauchs werden gefördert. Dazu sollen fiskalische und administrative Anreize (z.B. steuerliche Entlastungen durch Abzugsmöglichkeiten bei Gebäudesanierungen oder Ersatzinvestitionen, vereinfachte Bewilligungen, Abgaben- und Gebührenreduktion) geschaffen werden. Direkte Lenkungsabgaben werden vom KGV dagegen abgelehnt.

Weitergehende Massnahmen als die Umweltschutzvorgaben des Bundes haben in der Regel Zusatzkosten zur Folge, die entweder wettbewerbsverzerrend wirken oder dem Markt Kaufkraft entziehen. Der KGV lehnt deshalb isolierte oder weitergehende kantonale Massnahmen im Bereich des Umweltschutzes ab.