Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen
Am 24. November stimmen wir über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen ab. Bis 2030 sollen dazu Bauprojekte im Umfang von 11,6 Milliarden Franken realisiert werden. Die sechs Teilprojekte in der Ostschweiz, Region Bern, Westschweiz und Region Basel beseitigen Engpässe und verbessern den Verkehrsfluss auf den Nationalstrassen. Die Mittel für die Engpassbeseitigung sind bereits sichergestellt und kommen aus dem Nationalstrassen-Fonds.
Meinung KGV: Die Nationalstrassen machen zwar nur rund 2,7 Prozent des gesamten Strassennetzes aus. Aber sie erbringen riesige Leistungen. Die Nationalstrassen ermöglichen es derzeit, 41% der Autofahrten und 74% des Strassengüterverkehrs auf einer einzigen Achse ausserhalb von Städten und Ortschaften zu konzentrieren. Allein auf den Autobahnen zählen wir derzeit 48'000 Staustunden, welche jährliche Kosten von 1.2 Milliarden Franken verursachen. Auch wenn der Kanton Zürich nicht direkt vom Ausbauschritt 2023 profitiert, muss dieser in gesamtheitlicher Sicht betrachtet werden. Die Nationalstrassen sind die Lebensader des Schweizer Strassennetzes und für die KMU-Wirtschaft von grosser Wichtigkeit. Staus werden minimiert. Von den nächsten Ausbauschritten wird der Kanton Zürich direkt profitieren (6-Spuren Winterthur, Oberland- und Glattalautobahn etc.).
Parole: Ja
Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete)
Bei der Untervermietung von Räumlichkeiten sollen Vermieterinnen und Vermieter neu explizit schriftlich Untervermietungen zustimmen müssen. Zudem sollen Vermieter küntig ein ausserordentliches Kündigungsrecht erhalten, wenn der Mieter die Voraussetzungen für die Untermiete nicht einhält. Auch soll der Vermieter die Untermiete verweigern können, wenn eine mehr als zweijährige Dauer dieser Untervermietung geplant ist. Untervermietungen sind eigentlich für Fälle gedacht, in denen jemand das Zuhause übergangsweise verlässt (Auslandaufenthalt) und nicht als Dauerzustand.
Meinung KGV: Bereits heute müssten Mieter die Zustimmung des Vermieters für Untervermietungen einholen. Sehr häufig wird dies jedoch unterlassen. Vermieter werden nicht informiert oder die Untermietbedingungen werden dem Vermieter bewusst vorenthalten. Mit dem schriftlichen Gesuch wären künftig im Streitfall die Bedingungen einfach und zuverlässig nachweisbar. Zudem könnte verhindert werden, dass sich Mieter durch überteuerte Untermieten via Vermietungsplattformen wie Airbnb bereichern, ohne Kenntnisse und Partizipation des Vermieters (oft auf KMU).
Parole: Ja
Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs)
Dem Käufer einer Wohnung oder eines Geschäftslokals werden heute die bestehenden Mietverträge aufgezwungen. Heute ist die Voraussetzung für den Eigenbedarf streng. Deshalb soll das Mietrecht gelockert werden mit dem Ziel, dass die Kündigung der Mieträumlichkeiten nicht mehr bei einem "dringenden" Eigenbedarf des Besitzers möglich sein sollen, sondern wenn der Eigentümer "einen bei objektiver Beurteilung bedeutenden und aktuellen Eigenbedarf" geltend machen kann. Die Befürworter dieser Änderung erhoffen sich davon eine Beschleunigung von Verfahren bei Streitigkeiten.
Meinung KGV: Heute ist die Voraussetzung für den Eigenbedarf streng. Dieser muss dringend sein. Mit der neuen Regelung wird diese moderat abgeschwächt. Der Eigentümer kann besser nachweisen und deshalb einfacher kündigen. KMU sind oft auch Vermieter und profitieren von den Anpassungen. Auch KMU, die expandieren, können leichter Eigenbedarf anmelden und erworbene Räumlichkeiten nutzen.
Parole: Ja
Keine Parole (Vorlage ohne Gewerberelevanz):
- Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG)