2. Schritt SV17: WAK korrigiert Vorlage der Regierung

Die geplante Erhöhung des Teilbesteuerungssatzes von Dividenden von 50 auf 60 Prozent wurde in der WAK aus der Vorlage gestrichen. Betroffen von der Steuererhöhung wären insbesondere KMU und familiengeführte Unternehmen, da deren Inhaber in der Regel mehr als 10% an ihren Unternehmen besitzen. Erst im 2022 hat die Stimmbevölkerung eine Erhöhung der Dividendenbesteuerung abgelehnt. Dass die Regierung diesen Entscheid mit dem 2. Schritt der SV17 umstossen wollte, ist eine grobe Unsportlichkeit.

Der zweite Teil der Vorlage, die Senkung des Gewinnsteuersatzes von 7 auf 6 Prozent, wird begrüsst. Hier hat sich der KGV ein mutigeres Vorgehen verbunden mit einer weitergehenden Senkung des Steuersatzes auf 5 Prozent gewünscht. Fakt ist, dass trotz Korrektur der Vorlage die KMU-Unternehmer mit Unternehmensgewinn und Dividende auch weiterhin doppelt besteuert werden. 

Der KGV dankt den wirtschaftsfreundlichen Vertretern der WAK für die Verbesserung der Vorlage. Es braucht noch weitergehende Schritte in der Finanz- und Steuerpolitik: Die Steuern für Unternehmen und Private müssen stärker gesenkt werden. Den beunruhigenden Wegzug von Unternehmen in andere Kantone gilt es zu stoppen. 

Der Kantonsrat bleibt gefordert, denn Unterstützung seitens der Finanzdirektion und des Gesamtregierungsrats kann nicht erwartet werden. Diesen fehlt nach wie vor die Einsicht, dass Zürich im kantonalen und internationalen Vergleich dramatisch an Wettbewerbsfähigkeit verloren hat. Ohne weitergehende Verbesserungen wird sich der Wirtschaftskanton Zürich auch in Zukunft mit dem Agrarkanton Bern um den letzten Platz bei der Steuerbelastung für Unternehmen vergleichen lassen müssen.