Anpassung der Zinssätze nach dem Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz

Der Bundesrat hat entschieden, die sogenannten Covid-Kredite bis 500'000 Franken mit 1,5 Prozent zu verzinsen. Kredite über eine halbe Million wurden bereits seit längerer Zeit verzinst. Allerdings nur mit einem Zins von 0,5 Prozent. Per 31. März hat sich der Zins auf 2 Prozent erhöht. Für den sgv ist dieser Entscheid nicht gerechtfertigt und kommt in einem ungünstigen Zeitpunkt.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat sich zum Entscheid des Bundesrates wie folgt geäussert: 

Den Entscheid des Bundesrates, den Zinssatz für «Covid-Kredite» unter 500'000 Franken auf 1,5 Prozent anzusetzen ist irritierend. Deshalb möchten wir einige Zusammenhänge dazu sowie die Aktionen des sgv erläutern.

Der Bundesrat hat mit seinem Entscheid nach der Massgabe des entsprechenden Bundesgesetzes gehandelt. Einerseits verlangt es von der Exekutive, bis zum 31. März die Zinssätze festzulegen. Andererseits gehen die Materialien zum Gesetz davon aus, dass die mit dem Kredit verbundenen Risiken im Zinssatz abgebildet werden sollen.

Als das Gesetz lanciert wurde, machte der sgv zahlreiche Anträge zu seiner Verbesserung. Neben den vielen Forderungen, die Eingang ins Gesetz fanden – etwa zur Verlängerung der Laufzeit –, wollte der sgv den Zinssatz für die Kredite unter 500'000 Franken permanent auf 0 Prozent festlegen. Das Parlament, vor allem die Ratslinke, versenkte diesen Antrag. Es ist daher befremdend, wenn der von der Linke angeführte «Gewerbeverein», der in den letzten vier Jahren kaum aktiv war, plötzlich dieses Anliegen aufnimmt. Man kann Wahlkampfmotive vermuten.

In der Folge der Lancierung des Gesetzes legte der Bundesrat den Zinssatz auf 0 Prozent fest und erhöhte ihn erstmals dieses Jahr auf die Höhe des Leitzinses der Schweizerischen Nationalbank, 1,5 Prozent. Der sgv hat aus zwei Gründen den Entscheid des Bundesrates kritisiert. Diese Kritik wurde mit einem direkten Brief der Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements mitgeteilt. Die Kritikpunkte sind:

Erstens sieht der sgv die Zinserhöhung für nicht gerechtfertigt. Gerade die Banken hatten, als die Idee dieser Kredite erarbeitet wurde, öffentlich verkündet, mit diesen Krediten kein Margengeschäft machen zu wollen. Die Zinserhöhung stellt an sich ein Margengeschäft dar. Zudem sind diese Kredite über das Bürgschaftswesen gesichert, was ihnen eine über-marktliche Qualität verleiht, die sich in weniger Risiken und damit auch tieferen kalkulatorischen Zinsen niederschlägt.

Zweitens ist der Zeitpunkt für diesen Entscheid ungünstig. In enger zeitlicher Abfolge werden mehrere Milliarden Franken für die Korrektur von Versagen von Grossbanken gesprochen, aber KMU zur Kasse gebeten.

Im gleichen Brief hat der sgv auch einen weiteren Umgang mit den Zinssetzungen vorgeschlagen. Er läuft darauf hinaus, dass der Verband vor solchen Zinsentscheiden konsultiert wird und, sollten sie getroffen werden, einen Vorlauf erhält, um die Kommunikation mit den Mitgliedsorganisationen zu gestalten. Sollte die Bundesrätin nicht darauf eintreten, behalten wir uns weitere Schritte vor.

Der sgv hält in dieser Sache den Dialog mit der Vorsteherin des Finanzdepartements für den besseren Weg.