Erfolg für den KGV: IVöB-Vorlage wurde im Sinn der KMU verbessert

Das auf Stufe Bund unbestrittene Gesetz (BöB) wurde von den Kantonen unverständlicherweise zerfleddert. Die IVöB-Vorlage verfehlte mit dem Weglassen von wichtigen Zuschlagskriterien das übergeordnete Harmonisierungsziel zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Zwei wichtige Kriterien für Unternehmen, welche in der Schweiz tätig sind, wurden nicht aus der Bundesgesetzgebung (BöB) übernommen. Mit der «Preisniveau-Klausel» sollen für schweizerische Unternehmen und für die Konkurrenz aus Ländern durch die Berücksichtigung des Preisniveaus gleich lange Spiesse gelten. Das Kriterium „Verlässlichkeit des Preises“ belohnt ehrliche Arbeit und Qualität, verhindert Dumping und versteckte Mehrkosten.

Der Kantonsrat hat am 30. Januar die „Preisniveau-Klausel“ mit einer Kann-Formulierung in die kantonale Gesetzgebung aufgenommen. Ein grosser Erfolg für den KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich (KGV). Der KGV hat sich für die Aufnahme der Kriterien stark gemacht und sich aktiv in den Prozess eingebracht.

Die Hauptgewinner des heutigen Entscheides sind jedoch die KMU und ihre Angestellten im Kanton Zürich. Das Weglassen des Kriteriums «Preisniveau-Klausel» hätte die lokalen Unternehmen benachteiligt und für Verwirrung bei den Anbietern gesorgt. Der KGV ist hoch erfreut, dass der Kanton Zürich (neben weiteren Kantonen) den Missstand behoben und das Kriterium „Preisniveau-Klausel“ berücksichtigt hat.

Verlierer des Tages sind Regierungsrat Neukom und die sogenannte Klima- und Fortschrittsallianz (GLP, SP, Grüne, EVP). Ihnen fehlt jegliches Gespür für die Bedürfnisse der KMU. Mit ihren Voten im Kantonsrat haben sie dies mehrfach unter Beweis gestellt.

Der KGV dankt im Namen der Zürcher KMU den Fraktionen von SVP, FDP, Die Mitte und der AL für den umsichtigen Entscheid bei der Aufnahme des Kriteriums «Preisniveau-Klausel» in die Beitrittsvereinbarung.