Kurzarbeitsentschädigung im Kontext der aktuellen Energiemarktlage:

Das Staatsekretariat für Wirtschaft (Seco) hat in einem Merkblatt für Betriebe die wichtigsten Fragen rund um die Kurzarbeitsentschädigung beantwortet. Die Kurzarbeitsentschädigung steht den Unternehmen bei Arbeitsausfällen infolge massiv steigender Energiepreise oder bei einer allfälligen Energiemangellage mit behördlichen Massnahmen zur Verfügung.

Im Merkblatt des SECO finden Sie auch Fallbeispiele.