Doppeltes Ja zur AHV 21

Mit der Reform AHV 21 würde ein erstes Etappenziel für die wichtige Sicherung der AHV erreicht. Dafür muss die Kröte einer Erhöhung der Mehrwertsteuer geschluckt werden. Die Unternehmen profitieren von der vorgesehenen Flexibilisierung des Rentenbezugs, da Personen mit Anreizen zum längeren Arbeiten als bis zum 65 Altersjahr animiert werden. Dies hat positive Auswirkungen auf den Fachkräftemangel in der Schweiz.

Der KGV empfiehlt ein doppeltes Ja zur AHV 21.

Bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) wird mehr Geld ausgegeben als eingenommen. Dies sorgt für eine finanzielle Schieflage. Mit der Reform AHV 21 sollen die Renten für die nächsten Jahre gesichert werden. So benötigt die AHV wegen der Alterung der Bevölkerung bis 2030 rund 26 Milliarden Franken. Die Reform kombiniert ein ganzes Bündel von Massnahmen. Das Rentenalter für Frauen wird von 64 auf 65 erhöht. Neun Frauenjahrgängen, die von dieser Erhöhung betroffen sind, wird die Anhebung kompensiert. Dieses Kompensationsmodell sieht eine Vielzahl von Massnahmen vor (Kürzungssätze bei Vorbezug, Rentenzuschläge für Jahrgänge betroffener Frauen, Ausnahmen für Frauen in tiefsten Lohnklassen etc.). Das Rentenalter der Frauen wird ein Jahr nach Inkrafttreten der Vorlage in Schritten von drei Monaten pro Jahr angehoben. Durch diese Massnahme sollen innerhalb von zehn Jahren zehn Milliarden Franken gespart werden können.

Der Zeitpunkt des Rentenbezugs ist flexibler wählbar. Beide Geschlechter könnten ihre Rente frühestens ab 63 und spätestens mit 70 Jahren beziehen. Zudem kann der Rentenbezug neu schrittweise erfolgen. Dies einerseits, indem die Erwerbstätigkeit reduziert und die Rente nur teilweise vorbezogen oder aufgeschoben wird. Andererseits kann der Renteneintritt neu auch in Monats- statt in Jahresschritten erfolgen.

Mit der Möglichkeit, die Arbeitstätigkeit über das Referenzalter von 65 Jahren hinaus wahrzunehmen und dadurch den persönlichen Rentenbetrag zu erhöhen, werden Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit gesetzt. Während bisher alle über den Freibetrag von CHF 1400.- hinaus bezahlten Beiträge nicht mehr für die Rentenberechnung genutzt wurden, sieht die Reform Möglichkeiten zur Rentenverbesserung vor: Beitragslücken lassen sich dadurch schliessen und das durchschnittliche Jahreseinkommen, auf welchem die AHV-Berechnung basiert, erhöht sich.

Die Reform sieht zudem zeitlich unbegrenzte Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte.

AHV21 im Interesse der KMU

Die AHV21-Reform stabilisiert die angespannte Finanzlage in der 1. Säule durch eine Angleichung des Rentenalters von Frau und Mann sowie durch eine moderate Mehrwertsteuererhöhung. Gleichzeitig wird der Übergang in den Ruhestand flexibilisiert, was sowohl den Arbeitnehmern, als auch den Arbeitgebenden zu gut kommt. Es werden Anreize geschaffen, dass Personen über das Rentenalter 65 hinaus dem Arbeitsmarkt erhalten bleiben. Ein wichtiges Signal in Zeiten von Fachkräftemangel. Dieser dürfte sich verschärfen, wenn die Baby-Boomer Generation in Pension geht. Diese Reform ist ein erster, unerlässlicher Schritt zu mehr Rentensicherheit ohne Rentenkürzungen. Ein Nein zur Vorlage wäre verheerend und würde der destruktiven Politik der Linken in die Hände spielen.

 

FDP AHV 2x Ja