Elternzeit-Initiative vom 15. Mai – um was geht es?

Elternzeit-Initiative vom 15. Mai – um was geht es?

Am 15. Mai 2022 wird im Kanton Zürich über die kantonale Volksinitiative "für eine Elternzeit (Elternzeit-Initiative) abgestimmt.

Die Initiative verlangt:

Die kantonale Elternzeit-Initiative der SP verlangt eine Elternzeit von 36 Wochen. Jeder Elternteil soll Anspruch auf 18 Wochen Elternzeit haben. Diese ist ihm von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber als Freizeit zu gewähren. Der Anspruch entsteht am Tag der Geburt des Kindes oder bei dessen Aufnahme zwecks Adoption (bis 18-jährig).

Die Finanzierung erfolgt durch paritätische Beiträge der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden.

Ausserkantonale haben Anspruch auf 28 Wochen Elternzeit, wenn sie mind. 5 Monate während der 9-monatigen Phase vor der Geburt im Kanton Zürich arbeitstätig waren. Der Elternteil, der das Kind nicht geboren hat, kann zudem beantragen, dass er nach dem Bezug von mindestens zwei und höchstens vier Wochen Elternzeit den restlichen Anspruch im Anschluss an die Elternzeit des anderen Elternteils beziehen kann

Erwerbstätige Mütter haben heute Anspruch auf einen 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub nach der Geburt ihres Kindes. Seit Anfang 2021 können Väter zwei Wochen bezahlten Urlaub beziehen.

Betroffenheit für KMU

Die Einführung einer neunmonatigen Elternzeit mit der vorgesehenen paritätischen Finanzierung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bringt den Zürcher Unternehmen hohe direkte Kosten. Die Initiative hat ein Preisschild von über einer Milliarde (direkte und indirekte Kosten), welche von den Unternehmen zu tragen sind. KMU sind von der Initiative besonders stark betroffen, da für sie längere Absenzen von qualifizierten Mitarbeitenden schwierig zu kompensieren sind.

Beurteilung aus Sicht des KGV

Die Mehrkosten verursacht durch Elternzeit-Initiative für die Unternehmen im Kanton Zürich wären enorm. Mehr als 200 Mio. an direkten Kosten und 800-1600 Mio. an indirekten Kosten zulasten der Zürcher Unternehmen. Bei indirekten Kosten handelt e sich um sog. absenzbedingte Kosten wie zusätzliche Ausgaben für personellen Ersatz, Ertragsausfälle etc. Die Einführung einer zusätzlichen Elternzeit auf Kantonsebene schwächt die Wirtschaftskraft durch höhere Arbeitskosten. Die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit nimmt im Vergleich zu den Nachbarkantonen, welche keine umfassende Elternzeit haben, ab. Eine Insellösung kann nicht im Sinn des Wirtschaftsstandorts Zürich sein. Gerade für die Klein- und Kleinstbetriebe stellen nicht nur die Mehrausgaben ein gravierendes Problem dar, sondern auch die zusätzlichen Absenzen, die die Einführung einer Elternzeit mit sich bringt. Klein- und Kleinstbetriebe müssen aufgrund ihrer meist stark eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten mit einem Minimum an Beschäftigten auskommen. Adäquate Stellvertretungen gibt es nur selten bzw. sind schwierig zu finden, da viele Betriebe spezialisierte Arbeitskräfte beschäftigen. Jede Abwesenheit eines Mitarbeitenden ruft bei betroffenen Betrieben organisatorische Schwierigkeiten hervor. Unter Umständen können Aufträge nicht angenommen werden.

Argumente dafür vs. Argumente dagegen

Für die Initiative spricht:

  • Entsprich dem Zeitgeist; Gleichstellung der Geschlechter auch in diesem Bereich

Gegen die Initiative spricht:

  • Finanzielle Mehrbelastung durch direkte und indirekte Kosten.
  • Ertragsausfälle
  • Bei KMU führen Abwesenheiten vielfach zu organisatorischen Schwierigkeiten. Adäquate Stellvertretungen zu finden, ist für mittlere und kleinere Unternehmen enorm schwierig (Fachkräftemangel).
  • Der Wirtschaftskanton Zürich verliert wegen Insellösung an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Nachbarkantone.
  • Es handelt sich um ein nationales Thema. Ein Zürcher Alleingang ist nicht sinnvoll und sorgt bswp. für Ungerechtigkeiten bei Unternehmen, welche Standorte in mehreren Kantonen haben.
  • Die Initiative verteuert den Werkplatz Zürich und schwächt diesen damit.

Weitere Informationen: www.elternzeitgesetz-nein.ch/