Volksinitiative «Keine Steuergeschenke für Grossaktionäre» steht quer in der Landschaft

Die Initiative der AL hätte zur Folge, dass der Teilbesteuerungssatz von 50 auf 70 Prozent für ausgeschüttete Gewinne erhöht würde. Mit der sogenannten Teilbesteuerung soll eine Mehrfachbesteuerung durch Gewinn- und Einkommenssteuer begrenzt werden. Die vorgeschlagene Erhöhung hätte zur Folge, dass die Steuerbelastung durch die Gewinn- und Einkommenssteuer um rund 7 Prozent ansteigt. Leidtragend wären zahlreiche KMU, die zusätzlich belastet würden. Denn die meisten Inhaberinnen und Inhaber besitzen weit mehr als 10 Prozent Anteile ihrer eigenen Unternehmen. Weiter würde die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Zürich zusätzlich leiden. Denn die allermeisten Nachbarkantonen haben einen Teilbesteuerungssatz von unter 70 Prozent, die Mehrheit gar 50 Prozent. Die Initiative könnte zu einer Abwanderung von Unternehmen führen. Mit der Mehrbelastung wäre die Steuerbelastung für Unternehmen im Kanton Zürich sogar höher als vor der Gesetzesänderung durch die SV 17.

In Zeiten, wo der Kanton Zürich Milliardenüberschüsse ausweisen kann, ist eine solche Steuererhöhung für Unternehmen erst recht unverständlich und nicht begründbar. Statt neuen Steuereinnahmen für den Kanton Zürich sind nun erhebliche steuerliche Entlastungen für natürliche und juristische Personen angezeigt.