Geflüchtete aus der Ukraine können eine Erwerbstätigkeit aufnehmen - die Infos dazu

Flüchtlinge aus der Ukraine erhalten in der Schweiz dank dem vom Bundesrat aktivierten Schutzstatus «S» ein Aufenthaltsrecht und können in der Schweiz ohne Wartefrist eine Arbeit aufnehmen. Zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit brauchen sie eine Bewilligung. Die geltenden Zulassungsvoraussetzungen ermöglichen den Schutzbedürftigen einen einfachen Zugang zum Arbeitsmarkt. Im Kanton Zürich werden die Bewilligungsgesuche im Amt für Wirtschaft und Arbeit entgegengenommen und bearbeitet.

Erwerbstätigkeit im Angestelltenverhältnis und als Selbständige
Personen mit Schutzstatus «S» können als Angestellte oder als Selbständige tätig werden. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch die Schutzbedürftigen wird durch einfachere Bedingungen begünstigt. Wie im Asylgesetz vorgesehen hat der Bundesrat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Zulassungsbedingungen entsprechend anzupassen.

Bewilligungen können erteilt werden, wenn die erforderlichen Ausweise vorliegen und die Zulassungsbedingungen erfüllt sind. Bei Angestelltenverhältnissen werden die Einhaltung der orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie deren Übereinstimmung mit der erforderlichen Qualifikation und dem Stellenprofil überprüft. Diese Kriterien sind fester Bestandteil der arbeitsmarktlichen Zulassungsvoraussetzungen und dienen hier insbesondere dem Schutz der betroffenen Personen.

Für die Bewilligung einer selbständigen Erwerbstätigkeit müssen die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller nachweisen, dass die notwendigen finanziellen und betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind und sie über eine ausreichende eigenständige Existenzgrundlage verfügen.

Gesuchsbearbeitung
Arbeitgeber, die Personen mit Schutzstatus «S» anstellen möchten, oder Personen mit Schutzstatus S, die selbständig erwerbstätig werden wollen, können ihr Gesuch per E-Mail einreichen: ab@vd.zh.ch. Weiterführende Informationen finden sich auf der Webseite zh.ch/schutzstatus-s


Weitere Informationen zur Ukraine-Hilfe im Kanton Zürich
Die Solidarität mit Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, ist gross. Hier finden zivile Helferinnen und Helfer alle nötigen Informationen, bspw. zur privaten Unterbringung von Geflüchteten.