Härtefall-Programm 2022 im Kanton Zürich läuft bis am 18. April

In der Wintersession 2021 haben die eidgenössischen Räte die gesetzliche Grundlage für die kantonalen Härtefallprogramme verlängert. Der Bund hat die Rahmenbedingungen für Härtefallprogramme 2022 festgelegt.

Der Bundesrat hat per 17. Februar 2022 die behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie grösstenteils aufgehoben. Diese Zuteilungsrunde wurde für die mit behördliche Massnahmen zusammenhängenden ungedeckten Kosten vom 1. Januar 2022 bis am 28. Februar 2022 eröffnet.
Die Voraussetzungen für die Gewährung von Beiträgen bleiben im Vergleich zur «alten» Covid-19-Härtefallverordnung mit Stand am 18. Dezember 2021 weitestgehend unverändert.

Die Bemessung der Beiträge erfolgt hingegen ungeachtet von früheren Zuteilungsrunden und wurde angepasst.

Der Kanton Zürich hat dafür eine neue Zuteilungsrunde eröffnet: Gesuche können von Dienstag, 15. März 2022, 9 Uhr, bis Montag, 18. April 2022, 24 Uhr, eingereicht werden.

Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich Unternehmen,

  • deren Umsatz im Kalenderjahr 2020 oder zu einer späteren 12-Monatsperiode bis spätestens Juni 2021 im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2018 und 2019 um mehr als 40 Prozent zurückgegangen ist; oder
  • die aufgrund behördlicher Anordnung zwischen dem 1. November 2020 und dem 30. Juni 2021 mindestens 40 Kalendertage schliessen mussten, und
  • die in der Periode 1. Januar 2022 bis 28. Februar 2022 ungedeckte Kosten nachweisen können (es kann nur liquiditätswirksamer perioden- und betriebsüblicher Aufwand berücksichtigt werden).

Weitere Informationen und der Zugang zum Gesuchsportal finden Sie hier.