Die Homeoffice-Pflicht wird in eine Homeoffice-Empfehlung geändert. Die Arbeitgebenden müssen ihre Mitarbeitenden weiterhin vor einer Ansteckung am Arbeitsplatz schützen. Dafür bleibt Homeoffice eine wirksame Massnahme. Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz gilt weiterhin.
Die Kontaktquarantäne wird erstmals seit Beginn der Krise vollständig aufgehoben. Der Bundesrat hat sie am 12. Januar 2022 bereits verkürzt und auf Personen im gleichen Haushalt beschränkt. Wegen der sehr hohen Ansteckungszahlen hat die Kontaktquarantäne an Bedeutung verloren. Als Folge dieses Entscheids werden auch die Bestimmungen des Corona-Erwerbsersatzes infolge Kontaktquarantäne in der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall aufgehoben.
Die Isolation von Personen, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, gilt hingegen weiterhin. Damit kann verhindert werden, dass stark infektiöse Personen andere Menschen anstecken.
Die beiden Massnahmen treten am Donnerstag, 3. Februar 2022, in Kraft. Mit der neuen Verordnung werden sämtliche von den Kantonen angeordneten Quarantänen am 3. Februar 2022 aufgehoben. Es bedarf keiner expliziten Aufhebung der Quarantäne durch den Kanton.