Coronavirus: Bundesrat verkürzt Isolation und Quarantäne auf 5 Tage

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Januar beschlossen, ab Donnerstag, 13. Januar 2022 die Dauer der Isolation von zehn auf fünf Tage zu verkürzen. Um die Isolation beenden zu können, muss eine Person weiterhin 48 Stunden ohne Symptome sein. Die Kantone können zudem Ausnahmen gewähren, um die Versorgungsicherheit zu gewährleisten.

Die Kontaktquarantäne wird ebenfalls auf fünf Tage verkürzt. Zudem wird die Quarantäne auf Personen beschränkt, die mit einer positiv getesteten Person im selben Haushalt leben oder in ähnlicher Weise regelmässigen und engen Kontakt hatten. Davon ausgenommen sind Personen, die ihre letzte Impfdosis vor weniger als vier Monaten erhalten haben oder vor weniger als vier Monaten genesen sind. Auch zur Kontaktquarantäne können die Kantone Ausnahmen gewähren, um die Versorgungsicherheit zu gewährleisten.

Grund für die Verkürzung von Isolation und Quarantäne ist die Omikron-Variante, bei der sich der zeitliche Abstand zwischen Infektion und
Weitergabe des Virus verkürzt hat. Zudem sind die Contact-Tracing-Strukturen der Kantone sowie Wirtschaft und Gesellschaft zuletzt unter Druck geraten, da in den letzten Wochen die Zahl der von Isolation und Quarantäne betroffenen Personen stark angestiegen ist.

Weiter hat der Bundesrat angekündigt: 

Konsultation: Aktuelle Massnahmen verlängern
Die Strategie des Bundesrats bleibt, die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus so zu wählen, dass eine Überlastung der Spitäler möglichst verhindert wird. Deshalb hat er am 17. Dezember 2021 weitgehende Einschränkungen beschlossen - unter anderem die 2G-Regel in gewissen Innenräumen, die Einschränkung privater Treffen und die Homeoffice-Pflicht. Diese Massnahmen sind bis am 24. Januar 2022 befristet. Angesichts der weiterhin angespannten Lage in den Spitälern sollen sie bis zum 31. März 2022 verlängert werden. Die Konsultation zur Verlängerung dauert bis am 17. Januar 2022.

Sollte sich die Lage in den Spitälern stark verschlechtern, kann der Bundesrat unabhängig von der Konsultation rasch handeln und weitergehende Massnahmen beschliessen, etwa die Schliessung von Betrieben und Einrichtungen oder Kapazitätseinschränkungen bei Grossanlässen.

Konsultation: Gültigkeitsdauer des Zertifikats verkürzen
Der Bundesrat will zudem die Gültigkeitsdauer aller Impfzertifikate von 365 auf 270 Tage reduzieren und damit sicherstellen, dass das Zertifikat in der EU weiterhin anerkannt bleibt. Analog dazu sollen auch die Genesenenzertifikate noch 270 Tage gültig sein. Zu dieser Verkürzung der
Gültigkeitsdauer werden die Kantone ebenfalls konsultiert. Sie soll per 1. Februar 2022 in Kraft gesetzt werden.

 

Stellungnahme des KGV zu den Ankündigungen des Bundesrates:

KGV begrüsst Anpassung des Quarantäneregimes – Massnahmen auf Vorrat lehnt er ab

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 beschlossen, die Dauer von Isolation und Quarantäne ab sofort auf fünf Tage zu verkürzen. Diesen Schritt begrüsst der KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich. Die vorgeschlagene Weiterführung der bisherigen Maßnahmen lehnt der KGV ab.

Das aktuell geltende Coronaregime bringt einzelne KMU an den Anschlag ihrer Leistungsfähigkeit. Es droht die Lahmlegung von Teilen der Wirtschaft. Grund sind die hohen Ansteckungsraten der Omikronvariante und die damit verbundenen Absenzen von Mitarbeitenden wegen den strengen Quarantäne- und Isolationsauflagen. Da die Gefährlichkeit der Omikronvariante für den grössten Teil der Bevölkerung näher bei einer Grippe als bei der Deltavariante liegt, ist es aus Sicht des KGV richtig, die Quarantäne und Isolation auf 5 Tage zu verkürzen.

Sollten sich die Entwicklung der Fallzahlen gegenüber den Spitaleinweisungen in den kommenden Tagen weiter entkoppeln oder sollte die wirtschaftliche Leitungsfähigkeit der Unternehmen durch die Absenzen noch mehr eingeschränkt werden, muss eine vollständige Aufhebung von staatlich angeordneter Quarantäne und Isolation erfolgen. Der KGV schlägt vor, dass wieder verstärkt auf die Eigenverantwortung der Angestellten und der Unternehmen gesetzt wird.

Der Vorschlag, die Massnahmen bis Ende März zu verlängern, lehnt der KGV ab. Es ist nicht zielführend, solch strenge Massnahmen wie die Home-Office-Pflicht und flächendeckend 2G auf Vorrat weiterzuführen. Die Wirkung der Massnahmen dürfte insbesondere wegen der Dynamik von Omikron-Variante marginal sein. Leidtragende sind viele KMU, welche durch die Massnahmen Umsatzeinbussen erleiden, gleichzeitig keine adäquaten Entschädigungen erhalten. Es braucht nun eine verbindliche Exit-Strategie.